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Thema: Zuständigkeit bei besonderem "Schwertransport"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ich versteh die story noch nicht ganz.

    Wer ist "wir" bzw. in wie fern und mit was spielst du da die Rolle ?

    Ich kenne das von hier so:

    Es wird ein Bettenmbil aus DN bestellt, da passt nen normales Krankenhausbett rein ( das vorher ausm Ziel-KH abgeholt wird ) und wo man die Person vernünftig sichern kann.
    Die "Bergung" wird i.d.R. durch die SRG ( Spezial-Rettungs-Gruppe) durchgeführt die ein ensprechendes Tragetuch hat. Ggf. noch nen LF zur Tragehilfe. Zur Not muss die Hebebühne her, dann wirds aber richtig witzig.

    Bei richtigen Notfällen kann man zur Not das KH-Bett in einem FW-LKW festmachen und dann so fahren das das Bettenmobil ca. 60min Vorlaufzeit hat.

    Denn alle unsere Tragen auf den Fahrzeugen sind Stollenwerk und da würd ich ned mehr wie 180kg drauftun wollen. Son Schwer-RTW haben wir ned.

  2. #2
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    Hier wirds ähnlich gemacht:
    Alarmiert werden
    S-RTW extra für Übergewichtige
    C-Dienst
    LF
    RTW
    bei bedarf NEF.

    Optional dann halt SEG Höhrett, DLK oder Kran etc.

    Einsatzleitung hat der CD mit Arzt oder RTW Führer.
    Normal passiert es als notfall, mit vorsichtiger Fahrweise.

    In eurem Fall ist es nicht so einfach. Da KT ja vorbestellt werden können/sind, und daher eigentlich keine eile besteht.
    Wie das mit der Abrechnung aussieht ist mir nicht bekannt.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

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