Zitat Zitat von fwmorpheus
Unser Problem ist nicht die Zuständigkeit bei der Amtshilfe im Notfall, sondern die Rechtfertigung beim Kostenträger, wenn kein Notfall vorliegt (in der Regel unsere Verbandsgemeinde, da noch keine anderweitige Lösung gefunden wurde und die Krankenkasse nicht zahlt).
Üblicherweise sind das Kosten des Rettungsdienstes. Dafür muß also der Träger des RD aufkommen (Landratsamt o.ä.). Patient oder Krankenkasse sind in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner.

MfG

Frank