Hallo,

Zitat Zitat von fwmorpheus
d) Es geht hier definitiv NICHT um den Notfall im Rettungsdienst, sondern um die Tragehilfe für eine Hilfsorganisation auf Transportschein (Hinweis: Rettungsdienst ist hier strikt von der HiOrg zu trennen, da es sich um einen normalen Krankentransport handelt und Krankentransporte nicht der Rettungsdiernst sondern die HiOrg macht), also entfällt auch die Kostenübernahme durch den Träger des Rettungsdienstes (Außerdem hatte ich den Rettungsdienst nirgends erwähnt).
gibt es in deinem BL ein Rettungsdienstgesetz? Vermutlich ja, dann schau doch mal da rein, ob du dich nicht mit deiner o.g. Aussage täuschst. Hier in B bspw. wird Rettungsdienst in Notfallrettung und Krankentransport gegliedert.

Unser Problem ist nicht die Zuständigkeit bei der Amtshilfe im Notfall, sondern die Rechtfertigung beim Kostenträger, wenn kein Notfall vorliegt (in der Regel unsere Verbandsgemeinde, da noch keine anderweitige Lösung gefunden wurde und die Krankenkasse nicht zahlt).
Wenn bei euch der Krankentransport tatsächlich total vom Rettungsdienst abgekoppelt ist, handelt es sich nicht um eine Amtshilfe, sondern um eine Dienstleistung für den Transporteur, das er nicht mit eigenen Mitteln in der Lage ist die überschwere Person zu transportieren. Wenn es dafür bei euch eine rechtliche Grundlage (Feuerwehr-Benutzungsgebühren-Ordnung o.ä.) gibt, dann bekommt der Transporteur von der Gemeinde als Träger der Fw eine Rechnung.

Gruß,
Sebastian