Zur Situation in Hessen:

Der OrgL und den LNA als Abschnittsleiter zu führen, halte ich für ein bißchen mißverständlich. Ist die Farbe weiß denn nicht speziell für diese beiden Fachkräfte vorgesehen? Abschnittsleiter (z.B. Leiter Behandlungsplatz / Halteplatz / etc.) müßten eigentlich grün gekennzeichnet werden. Aber ich bin mir da nicht ganz sicher.

Die ursprüngliche Problematik ist außerdem eine andere: Mehrere ausgebildete GF vorhanden, aber nur EINER übt die Funktion aus. Und deswegen muß er nicht zwangsläufig ein Abschnittsleiter sein. Was jetzt?