Moin Hugo,
tja, gewöhnungsbedürftige Sache, ergibt sich aber aus HRDG und HBKG. HRDG sagt, es gibt in besonderen Lagen die "besondere Einsatzleitung" Rettungsdienst, nämlich LNA und OLRD, die eben die medizinischen Maßnahmen i.w.S. leiten. Und das HBKG wiederum weißt die Gesamteinsatzleitung dem Verantwortlichend er Feuerwehr zu. Daraus ergibt sich faktisch zwingend, dass es einen Abschnitt Rettungsdienst unter der Gesamteinsatzleitung gibt, dessen Führer LNA und OLRD sind.
Im Kontext ist auch die DV 100 zu betrachten, denn auch hier findet sich der Gedanke wieder, das es in jedem Einsatz eben letztlich nur einen gesamtverantwortlichen, also einen Einsatzleiter, gibt.
Praktisch wir der EL der Feuerwehr einen Teufel tun und in wirkliche medizinische Maßnahmen reinpfuschen. Aber bei organisatorischen Dingen, wie Ort des Verbandplatzes oder des KTW-HTP ist sicher eine enge Abstimmung nötig. Man denke nur an die Ausbreitung gefährlicher Stoffe...
Gruß, Matze