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Thema: Rettungsassistent => Vertrag als Rettungssanitäter

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    05.10.2003
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    Zitat Zitat von NWD
    Das versteh ich ned wirklich da ein RettSan ja Fahrer RTW ist?!

    Solange du also als 2ter Mann aufm RTW bist, wos das Problem ?
    Hier in BaWü ist das nicht zwangsweise so: Es heißt lediglich, dass ein RA auf dem RTW sein muss. Ob der fährt oder Beifahrer ist, ist primär mal egal.
    Und meine Frage war, ob ich einen RA, der als RS eingestellt ist, als ersten auf einem RTW einteilen kann/darf, und ob dieser das dann verweigern kann/darf/soll.
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Fakt ist: Wenn ich RA bin, dann bin ich auch verpflichtet mein Wissen und können in vollem Umfang einzusetzen! Also keine Berufung auf: "Ich bin ja nur als RS eingestellt" Diese Aussage kann vor Gericht böse ins Auge gehen!

    (§323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung Die Maßnahmen eines RA sind den RA zumutbar, der RA beherrscht die Maßnahmen eines RA und die Maßnahmen sind erforderlich! Joecks-Studienkommentar StGB, 4. Auflage, Kommentar zum 323c StGB, Rn 19)Hier geht es ursächlich um die Pflicht zur Anwendung aller Maßnahmen durch einen Arzt, dieses ist aber auf einen RA ebenso anwendbar)
    Im Notfall ist das völlig klar, da muss man nach seinen Möglichkeiten helfen.
    Wenn ich schnell eine RTW-Besatzung brauche, ist das ja auch kein Problem, aber wie sieht es bei der Dienstplangestalltung aus?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (05.05.2007 um 10:37 Uhr)

  2. #2
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    132
    Also die Gesetze zum besetzen für die Fahrzeuge gehen von den tatsächlichen Qualifikationen aus und nicht von Arbeitsverträgen.

    Da ein RA aber als RA handeln muss, unabhängig vom Vertrag, würde ich mir das nicht unbedingt bieten lassen, als RA mit RS-Vertrag den 1. Mann auf dem RTW zu "spielen"

  3. #3
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    3.360
    Diese Disskusion ist aber mal Sinnvoll

    1) Wenn ich RA bin muss und darf ich machen was ein RA kann. Egal was auf den Vertrag steht

    2) Eure Führung würde sich gut dran tun nur noch Verträge als Mitarbeiter im Rettungsdienst auszustellen. Die haben früher mit der VIII angefangen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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