
Zitat von
AkkonHaLand
Fakt ist: Wenn ich RA bin, dann bin ich auch verpflichtet mein Wissen und können in vollem Umfang einzusetzen! Also keine Berufung auf: "Ich bin ja nur als RS eingestellt" Diese Aussage kann vor Gericht böse ins Auge gehen!
(§323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung Die Maßnahmen eines RA sind den RA zumutbar, der RA beherrscht die Maßnahmen eines RA und die Maßnahmen sind erforderlich! Joecks-Studienkommentar StGB, 4. Auflage, Kommentar zum 323c StGB, Rn 19)Hier geht es ursächlich um die Pflicht zur Anwendung aller Maßnahmen durch einen Arzt, dieses ist aber auf einen RA ebenso anwendbar)