Hallo Leute!

Die RS-Verträge für RA´s werden meistens vergeben, da man nicht genug "RA-Stellen" hat und nicht jeden RA als RA bezahlen will/kann, weil sie als "Beifahrer" eingestellt sind. Dies ist meistens dort der Fall, wo nicht zwangsläufig 2 RA´s auf dem RTW fahren müssen.

Der Vertrag hat keinen Einfluss auf die Arbeit und Qualifikation eines RA´s auf RS-Stelle. Als Dienstherr muss man nur darauf achten, dass die Arbeit eines RA´s auf RS-Stelle nicht über 50% kommt. Da der betreffende RA ja nicht als "Verantwortlicher" sondern als "Beifahrer" eingestellt ist. Die kurzfristige Einteilung eines RA´s auf RS-Stelle zum Beispiel bei Krankheit bietet dem Betrieb zusäzlichen Spielraum.

Ich hoffe es wird klar was ich meine. Jemand Fragen?! ;-)