Es gibt Momente, da bedauer ich meine Fortbildung zum RA....
--> Fakt ist: Wenn ich RA bin, dann bin ich auch verpflichtet mein Wissen und können in vollem Umfang einzusetzen! Also keine Berufung auf: "Ich bin ja nur als RS eingestellt" Diese Aussage kann vor Gericht böse ins Auge gehen!
(§323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung Die Maßnahmen eines RA sind den RA zumutbar, der RA beherrscht die Maßnahmen eines RA und die Maßnahmen sind erforderlich! Joecks-Studienkommentar StGB, 4. Auflage, Kommentar zum 323c StGB, Rn 19)Hier geht es ursächlich um die Pflicht zur Anwendung aller Maßnahmen durch einen Arzt, dieses ist aber auf einen RA ebenso anwendbar)
--> Wenn ich die Maßnahmen des RA sowieso machen muss, dann muss mich der Arbeitgeber auch als RA bezahlen!
--> Wenn ich als RA einen Vertrag als RS habe, kann ich bis zu 3 Jahre rückwirkend die Gehaltsdifferenz zwischen RS und RA nachfordern.
--> Fazit: In unserem Bereich (Region Hannover) stellt so gut wie keiner mehr RA als RS ein, weil am Ende einer solchen Beschäftigung fast immer der Arbeits-Gerichtsprozess mit "Nachzahlungsurteil" steht.
Wie gesagt: Manchmal ist es von Nachteil sich höher zu qualifizieren....
PS: Hat jemand im Bereich Region Hannover oder Umkreis einen Job für einen RA zu vergeben? Würde auch einen Vertrag als RS abschließen!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator