Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Rettungsassistent => Vertrag als Rettungssanitäter

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Etienne
    Jemand Fragen?! ;-)
    Ja! Kann man als Betroffener die Einteilung als Verantwortlicher auf dem RTW verweigern mit der Begründung, man sei ja "nur" als RettSan eingestellt?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    natürlich!

    aber da solche verträge meist zeitverträge sind kannst du dir den rest ausrechnen.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    natürlich!

    aber da solche verträge meist zeitverträge sind kannst du dir den rest ausrechnen.
    So sieht es aus und man will ja die nächste freiwerdende RA-Stelle haben. Zwickmühle.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Etienne
    So sieht es aus und man will ja die nächste freiwerdende RA-Stelle haben. Zwickmühle.
    damit lässt sich dann der Vertrag auf mehrere Jahre knebel den wenn die nächste, die nächtste, die näc... frei wird dann vielleicht ??????

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  5. #5
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von Brandbatsch
    damit lässt sich dann der Vertrag auf mehrere Jahre knebel den wenn die nächste, die nächtste, die näc... frei wird dann vielleicht ??????

    Gruß Michael

    Dann mußt Konsequenzen ziehen, kündigen und anschließend was neues suchen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Registriert seit
    06.04.2007
    Beiträge
    132
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Ja! Kann man als Betroffener die Einteilung als Verantwortlicher auf dem RTW verweigern mit der Begründung, man sei ja "nur" als RettSan eingestellt?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Das versteh ich ned wirklich da ein RettSan ja Fahrer RTW ist?!

    Solange du also als 2ter Mann aufm RTW bist, wos das Problem ?

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Es gibt Momente, da bedauer ich meine Fortbildung zum RA....

    --> Fakt ist: Wenn ich RA bin, dann bin ich auch verpflichtet mein Wissen und können in vollem Umfang einzusetzen! Also keine Berufung auf: "Ich bin ja nur als RS eingestellt" Diese Aussage kann vor Gericht böse ins Auge gehen!

    (§323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung Die Maßnahmen eines RA sind den RA zumutbar, der RA beherrscht die Maßnahmen eines RA und die Maßnahmen sind erforderlich! Joecks-Studienkommentar StGB, 4. Auflage, Kommentar zum 323c StGB, Rn 19)Hier geht es ursächlich um die Pflicht zur Anwendung aller Maßnahmen durch einen Arzt, dieses ist aber auf einen RA ebenso anwendbar)

    --> Wenn ich die Maßnahmen des RA sowieso machen muss, dann muss mich der Arbeitgeber auch als RA bezahlen!

    --> Wenn ich als RA einen Vertrag als RS habe, kann ich bis zu 3 Jahre rückwirkend die Gehaltsdifferenz zwischen RS und RA nachfordern.

    --> Fazit: In unserem Bereich (Region Hannover) stellt so gut wie keiner mehr RA als RS ein, weil am Ende einer solchen Beschäftigung fast immer der Arbeits-Gerichtsprozess mit "Nachzahlungsurteil" steht.

    Wie gesagt: Manchmal ist es von Nachteil sich höher zu qualifizieren....


    PS: Hat jemand im Bereich Region Hannover oder Umkreis einen Job für einen RA zu vergeben? Würde auch einen Vertrag als RS abschließen!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von NWD
    Das versteh ich ned wirklich da ein RettSan ja Fahrer RTW ist?!

    Solange du also als 2ter Mann aufm RTW bist, wos das Problem ?
    Hier in BaWü ist das nicht zwangsweise so: Es heißt lediglich, dass ein RA auf dem RTW sein muss. Ob der fährt oder Beifahrer ist, ist primär mal egal.
    Und meine Frage war, ob ich einen RA, der als RS eingestellt ist, als ersten auf einem RTW einteilen kann/darf, und ob dieser das dann verweigern kann/darf/soll.
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Fakt ist: Wenn ich RA bin, dann bin ich auch verpflichtet mein Wissen und können in vollem Umfang einzusetzen! Also keine Berufung auf: "Ich bin ja nur als RS eingestellt" Diese Aussage kann vor Gericht böse ins Auge gehen!

    (§323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung Die Maßnahmen eines RA sind den RA zumutbar, der RA beherrscht die Maßnahmen eines RA und die Maßnahmen sind erforderlich! Joecks-Studienkommentar StGB, 4. Auflage, Kommentar zum 323c StGB, Rn 19)Hier geht es ursächlich um die Pflicht zur Anwendung aller Maßnahmen durch einen Arzt, dieses ist aber auf einen RA ebenso anwendbar)
    Im Notfall ist das völlig klar, da muss man nach seinen Möglichkeiten helfen.
    Wenn ich schnell eine RTW-Besatzung brauche, ist das ja auch kein Problem, aber wie sieht es bei der Dienstplangestalltung aus?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (05.05.2007 um 10:37 Uhr)

  9. #9
    Registriert seit
    06.04.2007
    Beiträge
    132
    Also die Gesetze zum besetzen für die Fahrzeuge gehen von den tatsächlichen Qualifikationen aus und nicht von Arbeitsverträgen.

    Da ein RA aber als RA handeln muss, unabhängig vom Vertrag, würde ich mir das nicht unbedingt bieten lassen, als RA mit RS-Vertrag den 1. Mann auf dem RTW zu "spielen"

  10. #10
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Diese Disskusion ist aber mal Sinnvoll

    1) Wenn ich RA bin muss und darf ich machen was ein RA kann. Egal was auf den Vertrag steht

    2) Eure Führung würde sich gut dran tun nur noch Verträge als Mitarbeiter im Rettungsdienst auszustellen. Die haben früher mit der VIII angefangen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •