Ja! Kann man als Betroffener die Einteilung als Verantwortlicher auf dem RTW verweigern mit der Begründung, man sei ja "nur" als RettSan eingestellt?Zitat von Etienne
Gruß, Mr. Blaulicht
Ja! Kann man als Betroffener die Einteilung als Verantwortlicher auf dem RTW verweigern mit der Begründung, man sei ja "nur" als RettSan eingestellt?Zitat von Etienne
Gruß, Mr. Blaulicht
natürlich!
aber da solche verträge meist zeitverträge sind kannst du dir den rest ausrechnen.
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
So sieht es aus und man will ja die nächste freiwerdende RA-Stelle haben. Zwickmühle.Zitat von akkonsaarland
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
damit lässt sich dann der Vertrag auf mehrere Jahre knebel den wenn die nächste, die nächtste, die näc... frei wird dann vielleicht ??????Zitat von Etienne
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Zitat von Brandbatsch
Dann mußt Konsequenzen ziehen, kündigen und anschließend was neues suchen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Das versteh ich ned wirklich da ein RettSan ja Fahrer RTW ist?!Zitat von Mr. Blaulicht
Solange du also als 2ter Mann aufm RTW bist, wos das Problem ?
Es gibt Momente, da bedauer ich meine Fortbildung zum RA....
--> Fakt ist: Wenn ich RA bin, dann bin ich auch verpflichtet mein Wissen und können in vollem Umfang einzusetzen! Also keine Berufung auf: "Ich bin ja nur als RS eingestellt" Diese Aussage kann vor Gericht böse ins Auge gehen!
(§323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung Die Maßnahmen eines RA sind den RA zumutbar, der RA beherrscht die Maßnahmen eines RA und die Maßnahmen sind erforderlich! Joecks-Studienkommentar StGB, 4. Auflage, Kommentar zum 323c StGB, Rn 19)Hier geht es ursächlich um die Pflicht zur Anwendung aller Maßnahmen durch einen Arzt, dieses ist aber auf einen RA ebenso anwendbar)
--> Wenn ich die Maßnahmen des RA sowieso machen muss, dann muss mich der Arbeitgeber auch als RA bezahlen!
--> Wenn ich als RA einen Vertrag als RS habe, kann ich bis zu 3 Jahre rückwirkend die Gehaltsdifferenz zwischen RS und RA nachfordern.
--> Fazit: In unserem Bereich (Region Hannover) stellt so gut wie keiner mehr RA als RS ein, weil am Ende einer solchen Beschäftigung fast immer der Arbeits-Gerichtsprozess mit "Nachzahlungsurteil" steht.
Wie gesagt: Manchmal ist es von Nachteil sich höher zu qualifizieren....
PS: Hat jemand im Bereich Region Hannover oder Umkreis einen Job für einen RA zu vergeben? Würde auch einen Vertrag als RS abschließen!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hier in BaWü ist das nicht zwangsweise so: Es heißt lediglich, dass ein RA auf dem RTW sein muss. Ob der fährt oder Beifahrer ist, ist primär mal egal.Zitat von NWD
Und meine Frage war, ob ich einen RA, der als RS eingestellt ist, als ersten auf einem RTW einteilen kann/darf, und ob dieser das dann verweigern kann/darf/soll.
Im Notfall ist das völlig klar, da muss man nach seinen Möglichkeiten helfen.Zitat von AkkonHaLand
Wenn ich schnell eine RTW-Besatzung brauche, ist das ja auch kein Problem, aber wie sieht es bei der Dienstplangestalltung aus?
Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (05.05.2007 um 10:37 Uhr)
Also die Gesetze zum besetzen für die Fahrzeuge gehen von den tatsächlichen Qualifikationen aus und nicht von Arbeitsverträgen.
Da ein RA aber als RA handeln muss, unabhängig vom Vertrag, würde ich mir das nicht unbedingt bieten lassen, als RA mit RS-Vertrag den 1. Mann auf dem RTW zu "spielen"
Diese Disskusion ist aber mal Sinnvoll
1) Wenn ich RA bin muss und darf ich machen was ein RA kann. Egal was auf den Vertrag steht
2) Eure Führung würde sich gut dran tun nur noch Verträge als Mitarbeiter im Rettungsdienst auszustellen. Die haben früher mit der VIII angefangen.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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