Also die Gesetze zum besetzen für die Fahrzeuge gehen von den tatsächlichen Qualifikationen aus und nicht von Arbeitsverträgen.

Da ein RA aber als RA handeln muss, unabhängig vom Vertrag, würde ich mir das nicht unbedingt bieten lassen, als RA mit RS-Vertrag den 1. Mann auf dem RTW zu "spielen"