Weil die Lösemittel die Materialstruktur zerstören können.
Der Leinenbeutel z.B. ist da natürlich nicht gemeint.
Wenn du aber z.B. auf den Gurt einer Absturzsicherung mit Edding die Gerätenummer drauf schreibst, dann wars das mit dem Gurt, genau so mit dem Seil etc.
Das hab ich jetzt aus der Gebrauchsanweisung unserer Feuerwehrgurte entnommen.Eine Kennzeichnung mit Gewebeband gilt zur Zeit als relativ unbedenklich. Eine Beschriftung mit Filzschreibern (z.B. Edding, ...) hingegen ist auf Grund der Lösungsmittel als nicht ganz unbedenklich einzustufen. Durch die in der Farbe enthaltenen Lösungsmittel kann es zu einer erheblichen Beschädigung/Zerstörung der Fasern im Seil, Gurt, oder in der Bandschlinge kommen. Dies muss nicht optisch zu erkennen sein, kann jedoch im Falle eines Sturzes zu einer erheblichen Herabsetzung der Haltelast fürhen, was den Riss des Gewebes zur Folge haben kann.
Die Fa. Petzl z.B. gibt dir keine Gewährleistung mehr auf so einen Gurt.
Somit halte ich ihn für die Feuerwehr nicht mehr benutzbar.
Ok Zulassung war vielleicht falsch ausgedrückt, weil das Gerät ja auf seine Technische Ausführung für den Feuerwehreinsatz zugelassen wird.
Aber es geht zumindest auf Kosten der Sicherheit.
Wir beachten das auf jeden Fall, wenn es der Sicherheit dient!
Ob eine rechtliches Konsequenz daraus folgt, kann ich nicht beurteilen.
Wollte es nur als Tipp mitgeben, würde halt sagen gut wenn man sowas vor dem Beschriften weiß.
Man kann zum Beispiel einen Schrumpfschlauch auf ein Seil aufbringen.
Oder wie schon gesagt die Typenschilder beschriften, die angenäht sind.
Das hab ich jetzt gefunden, gilt allgemein Seite22:
http://www.mammut.ch/mammut/uploaded...whow_seile.pdf
Mfg Woodstock