Zitat "Der Anschluß eines 2m-Handfunkgerätes an eine Kfz-Antenne ist nur dann zulässig, wenn in dem Kfz Führungs- bzw. Einsatzleitaufgaben erfüllt werden."

Kann mir mal jemand den Hintergrund dieser Regelung erklären?
Warum darf ich in einem Löschfahrzeug keine Außenantenne an der HFG-Ladehalterung haben? Die Sendeleistung ist doch die gleiche und die Reichweite ist auch nicht größer als wenn ich mit dem HFG neben dem Fahrzeug stehe und funke.
Wir haben bei uns (nicht-Bayern!) in fast allen Löschfahrzeugen eine Weco Ladehalterung mit Außenantenne. Ist sehr praktisch, weil sich so die Fahrzeuge schon auf der Anfahrt abstimmen können und das dann nicht über den schon recht vollen 4m Kanal laufen muß.
Mit dem Handgerät im Auto (ohne Außenant.) senden ist ja ziemlich sinnlos.

Gruß,
ahk

Andererseits: Bürokratie hin, Bürokratie her. Dann werden eben auch alle Löschfahrzeuge für Einsatzleitaufgaben benötigt. Kann ja mal sein, daß man bei einem Kleinen Einsatz nur mit dem LF vor ort ist (oder dieses als erstes ausrückt), und somit der Einsatzleiter auf dem Löschfahrzeug sitzt...