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Thema: 2m Band Antenne auf Fahrzeug

  1. #1
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    2m Band Antenne auf Fahrzeug

    Hallo zusammen,

    kruze Frage ist es genehmigungspflichtig/genehmigungsfähig eine Antenne, z.b. ne Kathrein auf dem Fahrzeugdach zu montieren und daran ein 2m Band Handfunkgerät, z.b. Motorola GP900 in einer stinknormalen LAdehalterung mit einem stinknormalen Handmikrofon zu benutzen?

    das ganze soll in unserem messfahrzeug so verbaut werden um Messdaten an den teilweise weiter entfernten ELW [Messleitung] per Funk zu übermitteln.

    Falls es wichtig wäre, Bundesland ist BaWü.

    und jetzt hier bitte keine Diskussion über den Sinn und den Zweck, einfach nur schreiben ob RECHTLICH was dagegen spricht.

    Danke!

    Gruss Elton

  2. #2
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    Ich glaube Datenübertragung darf nicht auf den üblichen BOS-Kanälen gemacht werden.
    Eschon

  3. #3
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    Hi,

    In BW ist für die Übertragung von Digitalen Messdaten der 4m Kanal 394 WO vorgesehen! Nicht der 2m Bereich!

    Davon abgesehn wird das HFG durch eine Ladehalterung mit fester Antenne faktisch (vom taktischen Wert) zu einem Mobilgerät!

    Wenn man sich nun die VwV-BOS für BW anschaut,so stellt man ersteinmal fest, das die kombination Ladehalterung-HFG-Aussenantenne gar nicht in der Liste der zulässigen Geräte aufgeführt ist.
    Und weiter stellt man fest, das 2m Mobilgeräte sowieso nur für spezielle Fahrzeuge vorgesehen sind (ELW und Fernmeldefahrzeuge!).

    Von daher sprechen also schon DREI! Gründe gegen die Zulässigkeit...

    Aber:
    Wenn Ihr das so einsetzen wollt und der Meinung seit, es sei sinvoll und nötig, warum fragt Ihr dann nicht ebend direkt bei dem Menschen an der das dann genehmigen muss/kann ?
    Nachfragen kostet nichts und auch wenn es absolut nicht zulässig ist wird euch für die vernünftig vorgetragene Frage niemand den Kopf abfreißen!
    Allerdings: Wenn eure Idee vieleicht doch Sinn macht, seit Ihr auch gleich an der Stelle die das genehmigen kann!!!

    Gerade in BW scheint es mir, das Ihr da doch Leute sitzen habt die fachlich einigermaßen kompetent sind und auch die Realität kennen!

    Gruß
    Carsten

  4. #4
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    Also, das war vielleicht ein bisschen "blöd" ausgedrückt.

    technisch ist es uns nicht möglich Daten zu versenden.
    Die Messdaten weden "per Sprache" an das Messleitfahrzeug weitergeleitet.

    Ändert ja aber wohl nix dran das es wohl nicht zulässig ist.

    Wir werden trotzdem mal anfragen und schauen ob sich da nicht was machen lässt.

    Danke für eure Antworten!

    Gruss Elton

  5. #5
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    Hallo Elton,

    also hier in BY ist diese Thematik in http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...t_05_02_07.pdf
    Absatz 2.2.2.1 geregelt.
    Vielleicht gibt es bei euch auch eine ähnliche Vorschrift.

    hope this helps.

  6. #6
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    Zitat "Der Anschluß eines 2m-Handfunkgerätes an eine Kfz-Antenne ist nur dann zulässig, wenn in dem Kfz Führungs- bzw. Einsatzleitaufgaben erfüllt werden."

    Kann mir mal jemand den Hintergrund dieser Regelung erklären?
    Warum darf ich in einem Löschfahrzeug keine Außenantenne an der HFG-Ladehalterung haben? Die Sendeleistung ist doch die gleiche und die Reichweite ist auch nicht größer als wenn ich mit dem HFG neben dem Fahrzeug stehe und funke.
    Wir haben bei uns (nicht-Bayern!) in fast allen Löschfahrzeugen eine Weco Ladehalterung mit Außenantenne. Ist sehr praktisch, weil sich so die Fahrzeuge schon auf der Anfahrt abstimmen können und das dann nicht über den schon recht vollen 4m Kanal laufen muß.
    Mit dem Handgerät im Auto (ohne Außenant.) senden ist ja ziemlich sinnlos.

    Gruß,
    ahk

    Andererseits: Bürokratie hin, Bürokratie her. Dann werden eben auch alle Löschfahrzeuge für Einsatzleitaufgaben benötigt. Kann ja mal sein, daß man bei einem Kleinen Einsatz nur mit dem LF vor ort ist (oder dieses als erstes ausrückt), und somit der Einsatzleiter auf dem Löschfahrzeug sitzt...

  7. #7
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    Zitat Zitat von ahk
    Die Sendeleistung ist doch die gleiche und die Reichweite ist auch nicht größer als wenn ich mit dem HFG neben dem Fahrzeug stehe und funke.
    Hallo,

    das ist so nicht ganz richtig!
    Wenn du die Antennen vernünftig installiert hast, so hast du in der Regel eine WESENTLICH größere Reichweite als bei den Gummistengeln bei gleicher Leistung.

    Zuerst einmal haben alle Gummiknüppel einen negativen! Antennengewinn von 3 bis zu 5 dBi. Eine vernünftige KFZ Antenne kommt aber auf ca +3dbi (=0dBd)

    Das sind schon einmal schnell 6dB Unterschied (entspricht der vierfachen Sendeleistung)

    Dann spielt die Abstrahlcharakteristik noch eine weitere Rolle (die wirkt beim Gewinn ja schon mit!). Bei den Gummiantennen sieht so ein Strahlungsdiagramm in der Praxis echt wild aus. Und jenachdem wie man das HFG in welcher Umgebung wie nah am Körper hält, ändert es sich schlagartig.

    Die KFZ-Antenne strahlt flacher ab und Umgebungseinflüsse sind wesentlich unwahrscheinlicher.

    Der Gummiknüppel wird i.d.R. immer nah am Körper und maximal auf Kopfhöhe sein.Was weitere Verluste durch Abschirmung usw. bedeutet.
    Eine auf einem LF montierte Antenne hat eine Höhe von ca. 3m. Was wiederfür eine Reichweitenerhöhung sorgt.

    In der Praxis (AFU in diesem Fall) habe ich bei derselben Sendeleistung einen Reichweitenunterschied um den Faktor 5-10 festgestellt, wenn ich von Aufsteck- zu KFZ Antenne gewechselt habe!!!

    Achja: Der 2m Funk hat ja taktisch auch nicht den Zweck das sich Fahrzeuge auf der Anfahrt untereinander Abstimmen! Dazu hats den 4m...
    2m IST Einsatzstellenfunk! Das es mal Sinvoll sein kann steht ausser Frage. Aber es kann auch negativ sein.

    Gerade wenn auf 4m VIEL los ist, bedeutet das aber auch ein hohes Einsatzaufkommen. Am Einsatzort sind die Einsatzkräfte auf 2m angewiesen. Da über 2m auch die Verbindung zu Angrifftrupps oder auch zu den MAschinisten aufrechterhalten wird, kann es gravierende Folgen haben wen der 2m Funk gestört wird. (Wenn da mal ein Rückzugsbefehl o.ä. nicht durch kommt!). Darüber denken die meisten gar nicht nach. Es ist ebend KEIN Pommesfunk.

    Und da nun nur wenige 2m Kanäle zur Verfügung stehen, will man in einigen BL halt diesen Wildwuchs der 2m Funkstelln mit hoher Reichweite eindämmen oder nur auf besonderen Kanälen (OB) dulden. Denn sonst stören diese wenigen Funkstellen in einem großen Umkreis. (Und das dann vieleicht bei einem größeren Einsatzgeschehen...)

    Auf 4m werden eigendlich nur Rückmeldungen und organisatorische Infos gegeben. Es wird i.d.R. NICHT geführt. Wenn es hier mal zu Störungen kommt nervt es zwar mehr,ist aber meistens weniger Gefährlich.

    Gruß
    Carsten

  8. #8
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    Hallo zusammen,

    wir haben auch in unserem ELW zusätzlich zum festen 2m-Gerät eine HFG mit Dachantenne.

    Ebenso ist es bei unseren Löschfahrzeugen. Hier hat der Maschinist am Pumpenbedienstand eine Aktivladehalterung mit Dachantenne.
    Unser GW-AS ebenfalls.

    Zur Info: Wir sind in RLP

    Und rechtlich: Denke das passt schon, hat sich noch keiner beschwert ;)

    Und das Gesetz mit den Fahrzeugen mit Führungs- und Leitaufgaben oder so:
    Der Bediener am Löschfahrzeug übernimmt auch Führungsaufgaben, wenn er einen Atemschutztrupp per Funk koordiniert oder die Atemschutzüberwachung stellt.
    Gruß
    Sebbel2

    Sebastiand(..)funkmeldesystem.de

    __________________________________________________ _______
    „Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)

  9. #9
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    Hallo zusammen.
    Wie sieht das ganze für NRW aus? Habe in den letzten Tagen schon mal bei der PFA/PTI in Münster nachgesehen, aber nix gefunden, was meine frage beantwortet hätte.
    Darf ich in NRW ein 2-Meter HFG im FZ (LF/TLF/MTW) mit einer Außenantenne betreiben?
    Oder kann mir einer sagen (oder den Link nenen) wo ich diese Info herbekomme?
    Danke schon mal für Eure Antworten.
    9 von 10 Mißerfolgen haben die gleiche Ursache: Mangelnde Vorbereitung

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