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Thema: 2m Band Antenne auf Fahrzeug

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    2m Band Antenne auf Fahrzeug

    Hallo zusammen,

    kruze Frage ist es genehmigungspflichtig/genehmigungsfähig eine Antenne, z.b. ne Kathrein auf dem Fahrzeugdach zu montieren und daran ein 2m Band Handfunkgerät, z.b. Motorola GP900 in einer stinknormalen LAdehalterung mit einem stinknormalen Handmikrofon zu benutzen?

    das ganze soll in unserem messfahrzeug so verbaut werden um Messdaten an den teilweise weiter entfernten ELW [Messleitung] per Funk zu übermitteln.

    Falls es wichtig wäre, Bundesland ist BaWü.

    und jetzt hier bitte keine Diskussion über den Sinn und den Zweck, einfach nur schreiben ob RECHTLICH was dagegen spricht.

    Danke!

    Gruss Elton

  2. #2
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    217
    Ich glaube Datenübertragung darf nicht auf den üblichen BOS-Kanälen gemacht werden.
    Eschon

  3. #3
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    Hi,

    In BW ist für die Übertragung von Digitalen Messdaten der 4m Kanal 394 WO vorgesehen! Nicht der 2m Bereich!

    Davon abgesehn wird das HFG durch eine Ladehalterung mit fester Antenne faktisch (vom taktischen Wert) zu einem Mobilgerät!

    Wenn man sich nun die VwV-BOS für BW anschaut,so stellt man ersteinmal fest, das die kombination Ladehalterung-HFG-Aussenantenne gar nicht in der Liste der zulässigen Geräte aufgeführt ist.
    Und weiter stellt man fest, das 2m Mobilgeräte sowieso nur für spezielle Fahrzeuge vorgesehen sind (ELW und Fernmeldefahrzeuge!).

    Von daher sprechen also schon DREI! Gründe gegen die Zulässigkeit...

    Aber:
    Wenn Ihr das so einsetzen wollt und der Meinung seit, es sei sinvoll und nötig, warum fragt Ihr dann nicht ebend direkt bei dem Menschen an der das dann genehmigen muss/kann ?
    Nachfragen kostet nichts und auch wenn es absolut nicht zulässig ist wird euch für die vernünftig vorgetragene Frage niemand den Kopf abfreißen!
    Allerdings: Wenn eure Idee vieleicht doch Sinn macht, seit Ihr auch gleich an der Stelle die das genehmigen kann!!!

    Gerade in BW scheint es mir, das Ihr da doch Leute sitzen habt die fachlich einigermaßen kompetent sind und auch die Realität kennen!

    Gruß
    Carsten

  4. #4
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    Also, das war vielleicht ein bisschen "blöd" ausgedrückt.

    technisch ist es uns nicht möglich Daten zu versenden.
    Die Messdaten weden "per Sprache" an das Messleitfahrzeug weitergeleitet.

    Ändert ja aber wohl nix dran das es wohl nicht zulässig ist.

    Wir werden trotzdem mal anfragen und schauen ob sich da nicht was machen lässt.

    Danke für eure Antworten!

    Gruss Elton

  5. #5
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    35
    Hallo Elton,

    also hier in BY ist diese Thematik in http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...t_05_02_07.pdf
    Absatz 2.2.2.1 geregelt.
    Vielleicht gibt es bei euch auch eine ähnliche Vorschrift.

    hope this helps.

  6. #6
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    Zitat "Der Anschluß eines 2m-Handfunkgerätes an eine Kfz-Antenne ist nur dann zulässig, wenn in dem Kfz Führungs- bzw. Einsatzleitaufgaben erfüllt werden."

    Kann mir mal jemand den Hintergrund dieser Regelung erklären?
    Warum darf ich in einem Löschfahrzeug keine Außenantenne an der HFG-Ladehalterung haben? Die Sendeleistung ist doch die gleiche und die Reichweite ist auch nicht größer als wenn ich mit dem HFG neben dem Fahrzeug stehe und funke.
    Wir haben bei uns (nicht-Bayern!) in fast allen Löschfahrzeugen eine Weco Ladehalterung mit Außenantenne. Ist sehr praktisch, weil sich so die Fahrzeuge schon auf der Anfahrt abstimmen können und das dann nicht über den schon recht vollen 4m Kanal laufen muß.
    Mit dem Handgerät im Auto (ohne Außenant.) senden ist ja ziemlich sinnlos.

    Gruß,
    ahk

    Andererseits: Bürokratie hin, Bürokratie her. Dann werden eben auch alle Löschfahrzeuge für Einsatzleitaufgaben benötigt. Kann ja mal sein, daß man bei einem Kleinen Einsatz nur mit dem LF vor ort ist (oder dieses als erstes ausrückt), und somit der Einsatzleiter auf dem Löschfahrzeug sitzt...

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