Hi,

In BW ist für die Übertragung von Digitalen Messdaten der 4m Kanal 394 WO vorgesehen! Nicht der 2m Bereich!

Davon abgesehn wird das HFG durch eine Ladehalterung mit fester Antenne faktisch (vom taktischen Wert) zu einem Mobilgerät!

Wenn man sich nun die VwV-BOS für BW anschaut,so stellt man ersteinmal fest, das die kombination Ladehalterung-HFG-Aussenantenne gar nicht in der Liste der zulässigen Geräte aufgeführt ist.
Und weiter stellt man fest, das 2m Mobilgeräte sowieso nur für spezielle Fahrzeuge vorgesehen sind (ELW und Fernmeldefahrzeuge!).

Von daher sprechen also schon DREI! Gründe gegen die Zulässigkeit...

Aber:
Wenn Ihr das so einsetzen wollt und der Meinung seit, es sei sinvoll und nötig, warum fragt Ihr dann nicht ebend direkt bei dem Menschen an der das dann genehmigen muss/kann ?
Nachfragen kostet nichts und auch wenn es absolut nicht zulässig ist wird euch für die vernünftig vorgetragene Frage niemand den Kopf abfreißen!
Allerdings: Wenn eure Idee vieleicht doch Sinn macht, seit Ihr auch gleich an der Stelle die das genehmigen kann!!!

Gerade in BW scheint es mir, das Ihr da doch Leute sitzen habt die fachlich einigermaßen kompetent sind und auch die Realität kennen!

Gruß
Carsten