Moin moin,
um mal etwas klar zu stellen und keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:
a) Die Frage ob Krankenpfleger mit der RettAss-Ausbildung im Rettungsdienst arbeiten dürfen, stellt sich ja eigentlich nicht. RettAss OHNE Krankenpflegeausbildung fürfen ja auch fahren!!!
b) Selbstverständlich meine ich auch, dass keiner ohne Rettungsdienstausbildung etwas im Rettungsdienst zu suchen hat - ob Krankenpfleger oder nicht. (Ausnahmen bestätigen die Regel: Ich gehe mal davon aus, dass ein Krankenpfleger mehr drauf hat als ein Zivi-RH)
c) Die Frage ist eher: Wenn ein "normaler" Krankenpfleger die RettAss-Ausbildung verkürzen kann, warum kann ein Fachkrankenpfleger (zwei Jahr Zusatzausbildung!) nicht noch weiter verkürzen bzw. den Theorie-Teil ganz anrechnen lassen?
d) Wäre es sinnvoll, automatisch (bei etwas geänderter Ausbildung) den RettSan gleich bei der Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger anerkennen zu lassen?
Gruß, Mr. Blaulicht