Die Rauchmelderpflicht ist Bestandteil der Landesbauordnung, nach diesem Gesetz ergeht die Baugenehmigung. Keine Rauchmelder => Verstoß gegen Baugenehmigung. Ob und wie das die Behörde überprüft, ist ihr überlassen.Zitat von Teletector
Steht im Gesetz: Der Rauchmelder muss "Brandrauch frühzeitig erkennen und melden", dies wird durch entsprechende Kennzeichnung belegt (sonst wäre der Rauchmelder ja auch kein Rauchmelder). Eine Vernetzung wird nicht gefordert, wird in Fachkreisen bei vernünftiger Verteilung der Meder im Haus als nicht zwingend angesehen.Zitat von Teletector