Hallo Forum,

einige Bundesländer haben es bereits eingeführt: Die Rauchmelderpflicht.
In der LBauOvon Rheinland-Pfalz steht z.B:

§ 44
Wohnungen
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(8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Wie wird dies aber überwacht? Hat von euch jemand Informationen darüber?
Würde mich freuen über euer Wissen oder Meinungen.

Gruß Tele.......