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Thema: Rauchmelderpflicht in Wohnungen

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  1. #1
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    Rauchmelderpflicht in Wohnungen

    Hallo Forum,

    einige Bundesländer haben es bereits eingeführt: Die Rauchmelderpflicht.
    In der LBauOvon Rheinland-Pfalz steht z.B:

    § 44
    Wohnungen
    ........

    (8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

    Wie wird dies aber überwacht? Hat von euch jemand Informationen darüber?
    Würde mich freuen über euer Wissen oder Meinungen.

    Gruß Tele.......
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  2. #2
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    Die Rauchmelderpflicht in RLP gilt nur für Neubauten und ist daher im Rahmen der Endabnahme zu berücksichtigen.
    Weitere Prüfungen in der Folge gibt es nicht.

  3. #3
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    Hi,

    O.k für Neubauten ist klar. Im Bekanntenkreis haben im letzten Jahr einige ihre Bauten fertiggestellt, jedoch wurde bei keinem von irgendeiner Seite ( Bauamt oder so ) nach Installierten RM gefragt. Sollte dies überprüft werden? welche Kriterien muß ein RM erfüllen ? Müssen sie vernetzt sein ? und und und.....
    Viele wichtige Fragen die offen bleiben beim Bauen...
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Teletector
    jedoch wurde bei keinem von irgendeiner Seite ( Bauamt oder so ) nach Installierten RM gefragt. Sollte dies überprüft werden?
    Die Rauchmelderpflicht ist Bestandteil der Landesbauordnung, nach diesem Gesetz ergeht die Baugenehmigung. Keine Rauchmelder => Verstoß gegen Baugenehmigung. Ob und wie das die Behörde überprüft, ist ihr überlassen.

    Zitat Zitat von Teletector
    welche Kriterien muß ein RM erfüllen ? Müssen sie vernetzt sein ?
    Steht im Gesetz: Der Rauchmelder muss "Brandrauch frühzeitig erkennen und melden", dies wird durch entsprechende Kennzeichnung belegt (sonst wäre der Rauchmelder ja auch kein Rauchmelder). Eine Vernetzung wird nicht gefordert, wird in Fachkreisen bei vernünftiger Verteilung der Meder im Haus als nicht zwingend angesehen.

  5. #5
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    129
    Vernetzt oder nicht, ist meiner Meinung nach zuerst einmal egal. Zuerst muss man den Leuten einmal die Wichtigkeit klarmachen. Es wäre ja schon toll, wenn jeder Haushalt wenigstens mal 1 RM hätte. Aber selbst das ist ja noch Utopie.

    Ich habe mal eine Powerpoint-Präsentation zwecks Aufklärung gemacht, die lassen wir jeden T.d.o.T. laufen. Aufklärung ist immer nich das wichtigste.

    Selbst ein billiger Baumarkt-RM ist besser als keiner!
    Geändert von firegirl71 (13.04.2007 um 08:44 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von firegirl71
    Es wäre ja schon toll, wenn jeder Haushalt wenigstens mal 1 RM hätte.

    Selbst ein billiger Baumarkt-RM ist besser als keiner!
    Naja, nur ein Rauchmelder, der dann als ungeprüftes Billigmodell, bringt mehr Scheinsicherheit als wirklichen Nutzen im Ernstfall. Wobei es heute auch gute, zertifizierte RM schon für >10 EUR im Baumarkt um die Ecke gibt.

  7. #7
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    Zitat Zitat von firegirl71
    Ich habe mal eine Powerpoint-Präsentation zwecks Aufklärung gemacht, die lassen wir jeden T.d.o.T. laufen.

    Hallo firegirl71,

    ich wäre mal sehr stark an Deiner ppt interessiert. Ich würde mich freuen, wenn Du sie mir zusenden könntest, oder sie hier, fürs ganze Forum, zum download bereitstellen könntest.

    Liebe Grüße

    fireman2508
    carpe diem

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