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Thema: Zentrale im Gerätehaus

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo !

    Bevor hier eine Leitstelle in einem etwas besseren " Holzverschlag als Gerätehaus " gebaut werden soll,

    solltet ihr erstmal schauen, was in dem für euer Bundesland zuständigen Brand-u. Katastrophenschutzgesetz drinne steht!

    Dabei ist es nur von belange, ob hier fest eingebaute Funkanlagen betrieben werden sollen ?!
    Ansonsten könnt ihr soviel Videoüberwachung, Steuerungen für Licht,Ton,Absaugung,Fernsehen, Klospülung und was auch immer basteln.

    Nur ob das auch sinnvoll ist, müsst ihr euch selbst überlegen.

    Also; das Funktechnische außen vor ( weil eigentlich die Leitstelle die Organisatorische Betriebsleitung ist, und bis auf wenige Ausnahmen nur diese auch Alarmieren darf )

    - Telefon, klar hat eigentlich jeder
    - Computer mit Internetzugang, wäre hilfreich, nebst Drucker
    - Faxgerät, gibt es heutzutage auch noch, sollte auch da sein
    - Entsprechende Infounterlagen wie Firmenadressen und Ansprechpartner mit Speziellem Gerät oder Fahrzeugen, Besondere Objekte, Ausführliche Ortskarten, vielleicht auch eine Netzübersicht der Wasserversorgung mit Hydranten etc.
    Eine KatS-Karte mit möglichen Löschwasserbrunnen, Dekon-Stellen, Öffentl. Einrichtungen, Hubschrauberlandeplatz usw.
    Infos über Lebensmittelbetriebe, für die Einsatzverpflegung wie Bäckereien, Metzger, Supermarkt u.ä. die auch in der Lage Nachts und am Wochenende Nahrung bereitszustellen, Getränkemarkt usw.

    Alles in allem sollte in einem gut organisierten Landkreis das Brandschutzamt solche Informationen bereithalten können, so das sich lediglich örtlich bedingt
    nur ein paar kleinere Informationen noch in den Dörfern halten, wie z.b. wem gehört der Acker, und welcher Bauer hat den größeren Traktor mit Schaufel ....
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
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    Zentrale

    Also wir sind eine Stadt mit 8500 Einwohnern und vier Ortsteilen in HE, mit Bundesstraße, Bahnstrecke (Nord-Süd Verbindung),Industrieanlagen, Dichtbesiedelten Historischen Ortskern, 27 Landwirte die Aussiedlerhöfe haben und viel Wald.
    Gruß Krauser

    Unser Freizeit für Ihre Sicherheit (FFw)
    Runter kommen sie alle und wir sind da (WF)

  3. #3
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    Was ich vor den ganzen Spielkram noch am wichtigsten finde ist eine anständige Schließanlage(keine Schießanlage *g* ;). Am besten mit Chips oder Karten. Die sind einfach selber zu programmieren, und jeder bekommt nur dazu zugang, wo er auch hin soll/darf. Auch diese Systeme lassen sich sehr schön mit Alarmlicht, automatischem Tür entriegeln etc. verbinden....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  4. #4
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    Zitat Zitat von Krauser
    Also wir sind eine Stadt mit 8500 Einwohnern und vier Ortsteilen in HE, mit Bundesstraße, Bahnstrecke (Nord-Süd Verbindung),Industrieanlagen, Dichtbesiedelten Historischen Ortskern, 27 Landwirte die Aussiedlerhöfe haben und viel Wald.
    Da stellt sich doch erst mal die Frage:
    1. Habt ihr schon eine Zentrale ?
    2. Habt ihr im Gerätehaus bereits ein ortsfestes 4m Gerät ?
    3. Habt ihr ein ortsfestes 2m Gerät ?

    Wenn alle drei Fragen mit NEIN beantwortet werden, brauchst du gar nicht weiterplanen.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
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    Zitat Zitat von Ebi
    Da stellt sich doch erst mal die Frage:
    1. Habt ihr schon eine Zentrale ?
    2. Habt ihr im Gerätehaus bereits ein ortsfestes 4m Gerät ?
    3. Habt ihr ein ortsfestes 2m Gerät ?

    Wenn alle drei Fragen mit NEIN beantwortet werden, brauchst du gar nicht weiterplanen.
    e.
    Hms, Spielverderber ;)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  6. #6
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    Zitat Zitat von Ebi
    Da stellt sich doch erst mal die Frage:
    1. Habt ihr schon eine Zentrale ?
    2. Habt ihr im Gerätehaus bereits ein ortsfestes 4m Gerät ?
    3. Habt ihr ein ortsfestes 2m Gerät ?

    Wenn alle drei Fragen mit NEIN beantwortet werden, brauchst du gar nicht weiterplanen.
    e.
    zu 1 NEIN
    zu 2 Nein
    zu 3 Nein

    Dies ist der neuanfang es hat sich des öfteren gezeigt das ein 4 Metergerät angebracht wäre bzw 2 Meter, Stadtfunk.
    Ps: Der Raum steht seit 1980 leer der dafür vorgesehn ist.
    Gruß Krauser

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  7. #7
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    Zitat Zitat von Krauser
    zu 1 NEIN
    zu 2 Nein
    zu 3 Nein

    Dies ist der neuanfang es hat sich des öfteren gezeigt das ein 4 Metergerät angebracht wäre bzw 2 Meter, Stadtfunk.
    Ps: Der Raum steht seit 1980 leer der dafür vorgesehn ist.
    @Krauser,
    dann ist dein Unterfangen zum scheitern verurteilt.
    Weil es vom HMdI nicht genehmigt wird.
    Es gibt einen Erlass des HMdI, in dem geregelt ist, welche Feuerwehren überhaupt ortsfeste Funkanlagen genehmigt bekommen.
    Gruß
    e.
    Geändert von Ebi (09.04.2007 um 11:28 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
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    Hallo,

    eigentlich braucht man nur eine Sache: Gutes ausgebildetes Personal.
    Welche Führungsmittel die dann benötigen ist zweitrangig.
    Also erst Gedanken über Taktik, Aufgabe, Ausbildung und Personal machen und dann um Technik.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  9. #9
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    Zitat Zitat von Ebi
    @Krauser,
    dann ist dein Unterfangen zum scheitern verurteilt.
    Weil es vom HMdI nicht genehmigt wird.
    Es gibt einen Erlass des HMdI, in dem geregelt ist, welche Feuerwehren überhaupt ortsfeste Funkanlagen genehmigt bekommen.
    Gruß
    e.
    Hinweise für
    Beschaffung und Betrieb
    von Endgeräten im nichtpolizeilichen BOS-Funk


    Nachstehende Informationen geben den langjährig eingeführten Regelungsbestand hinsichtlich der Beschaffung von BOS-Funk-Endgeräten durch kommunale Stellen, durch Hilfsorganisationen bzw. im Rettungsdienst tätige Institutionen wieder und schaffen keinen neuen Regelungstatbestand:


    2m-Band

    Die Betriebsfrequenzen im 2m-Band der nichtpolizeilichen BOS dienen grundsätzlich der Kommunikation an Einsatzstellen. Daran orientiert sich auch die mögliche fernmeldetechnische Ausstattung.

    Durch alle BOS-Teilnehmer können betrieben werden:
    · Funkgeräte des Typs FuG 10 und FuG 11b als tragbare bzw. bewegliche Geräte

    Anmerkung:
    Beim Betrieb von tragbaren Geräten an stationären Antennen handelt es sich fernmelderechtlich um eine Feststation (welche u.a. auch eine Einzelgenehmigung der RegTP erfordert).

    Die FuG sind mit den Kanälen 31, 50, 51, 53, 55, 56 in der Betriebsart W/U (für FuG 11b im Wenigkanalmodus) zu bequarzen/ zu programmieren. Bedarfsweise (im Einsatzbereich vorhandene Gebäude-/Tunnelfunkanlagen) können zusätzlich die Kanäle 34 und 39 in der Betriebsart bG/U bequarzt / programmiert werden (für FuG 11b ebenfalls im Wenigkanalmodus). FuG 11b sind grundsätzlich im Wenigkanalmodus zu betreiben.

    Ausschliesslich in den Fahrzeugen des Typs „ELW 2“ gemäss gültiger DIN in der FÜGrTEL (gemäss KatS-Konzept):
    · Funkgeräte des Typ FuG 9 als bewegliche Geräte

    Feststationen sind nur für Feuerwehrhäuser mit mindestens einem Löschzug gemäss FwDV 5 genehmigungsfähig. Es werden hierfür nur Funkanlagen des Typs FuG 10 oder FuG 11b genehmigt. Die wirksame Antennenhöhe ist auf ein Mindestmass zu begrenzen, benachbarte Gemeinden dürfen nicht gestört werden.
    Die einsatztaktische Notwendigkeit ist durch den Brandschutzaufsichtsdienst zu bestätigen (bei der Beurteilung der einsatztaktischen Notwendigkeit ist insbesondere zu beachten, dass das 2m-Band grundsätzlich nur dem Einsatzstellenfunkverkehr dient).
    Feststationen bedürfen weiterhin der Einzelgenehmigung durch die RegTP !


    4m-Band

    Das integrierte Sprechfunknetz der nichtpolizeilichen BOS in Hessen ist im 4m-Band für Sprechfunkverkehr mit Geräten mit 10W Ausgangsleistung ausgelegt und sieht darin eine bevorrechtigte Alarmierung durch die Zentralen Leitstellen vor. Daran orientiert sich auch die zulässige fernmeldetechnische Ausstattung.

    Durch alle BOS-Teilnehmer können betrieben werden:
    · Funkgeräte des Typs FuG 7 und FuG 8b (-1) als bewegliche Geräte, auch mit FMS-Zusätzen (gemäss TR-BOS geprüft)

    Ausschliesslich für Brandschutzaufsichtsdienststellen / Leitung von Berufsfeuerwehren sowie für Organisatorische Leiter Rettungsdienst (Ausnahmen für die Landesverbände der Hilfsorganisationen sind im Einzelfall möglich):
    · Funkgeräte des Typs FuG 13 als tragbare Geräte
    Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass mit dem FuG 13 aufgrund geringer Ausgangsleistung und Antennenverlusten der Wendelantenne keine flächendeckende Funkversorgung besteht.

    Feststationen sind ausser für die IuK-Zentralen (KatS) nur genehmigungsfähig für Feuerwehrhäuser mit mindestens einem Löschzug gemäss FwDV 5 oder wenn für die Wahrnehmung überörtlicher Aufgaben erforderlich (dazu zählen ggf. auch Aufgaben auf Verkehrswegen gemäss §23 HBKG). Pro Kommune sollte in der Regel nur ein Standort mit einer Feststation (ein oder zwei Funkgeräte) ausgerüstet werden.
    Die einsatztaktische Notwendigkeit ist durch den Brandschutzaufsichtsdienst zu bestätigen (eine einsatztaktische Notwendigkeit kann u.a. zur Koordination lokaler Einsatzkräfte bei flächigen Schadenslagen (z.B. Unwetter) auf Reserve- oder Ausweichkanälen ggf. im W/O-Betrieb bestehen – daher ist ggf. auch hier ein zweites 4m-Funkgerät sinnvoll).
    Darüber hinaus sind Feststationen in ständig besetzten Feuerwachen (Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren) zulässig.

    Im Bereich des Rettungsdienstes sind Feststationen nur in solchen Rettungswachen sinnvoll und genehmigungsfähig, in denen ausser den hauptamtlich besetzten Rettungsmitteln weitere Einsatzfahrzeuge vorgehalten werden, welche im Bedarfsfall durch nachalarmiertes Personal als Verstärkung des Rettungsdienstes besetzt werden können. Die einsatztaktische Notwendigkeit der Feststation ist durch den Träger des Rettungsdienstes zu bestätigen.

    Feststationen im Bereich des Katastrophenschutzes sind in der Regel einsatztaktisch nicht sinnvoll und daher nicht zulässig, über Ausnahmen entscheidet das Innenministerium.
    Feststationen bedürfen weiterhin der Einzelgenehmigung durch die RegTP !


    Allgemeines

    Überleiteinrichtungen „Funk-Funk“ oder „Funk-Draht“ (als Anschaltung an öffentliche Telekommunikationsnetze) sind nicht zulässig.

    Systeme zur HF-Leistungsverstärkung von Funkanlagen sind nicht zulässig (z.B. entsprechende („aktive“) Ladehalterungen für Handfunkgeräte).

    Alarmgeber sind nur in ELW 2 gemäß gültiger DIN (als Ausfallreserve der Leitstelle) zulässig.

    Der Betrieb von relaisstellenfähigen Geräten und die Anschaltung von Relaisstellenzusätzen ist nur in ELW 2 gemäss gültiger DIN zulässig. Der Betrieb als Relaisstelle bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Innenministeriums.

    Aufzeichnungseinrichtungen für Sprache oder Daten (5-Ton-Folgen, FMS) sind nur für den für die jeweilige Funkanlage bestimmten Funkverkehr zulässig, ggf. ist die Datenauswertung technisch entsprechend zu begrenzen. Ein Betrieb der Aufzeichnungseinrichtung ausschliesslich für die Dauer eines eigenen Einsatzes auf den hierfür verwendeten Kanälen ist eine hinreichende Begrenzung im Sinne dieser Regelung.


    HMdI, Ref. V2
    Februar 2004




    Einen Löschzug nach FwDV 5 haben wir.
    In der Kommune ist noch keine Feststation.
    Mit dem Brandschutzaufsichsdienst denke ich wird auch kein Problem.
    Gruß Krauser

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  10. #10
    Registriert seit
    24.02.2005
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    Eigentliches Thema

    Ach so, Eigentlich wollte ich etwas anderes wissen. Aber den noch danke das sich mache hinstellen und schreiben das es geht nicht, so etwas sagen zu können fehlt glaube ich den Leuten das Hintergrund wissen, was man natürlich erfragen kann.
    "Hallo, wir sind gerade dabei eine neue Zentrale zu planen und jetzt bin
    ich auf der suche nach sinnvollen Sachen die man im Gerätehaus in die Zentrale einbauen kann."
    Gruß Krauser

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