Irgendwie traut sich hier anscheinend keiner...
Aber ich möchte Ebis Beitrag noch etwas hinzufügen:
Ja, es stimmt, ein nicht den TR-BOS entsprechendes Gerät im BOS-Bereich zu betreiben ist nur mit einer Ausnahmeregelung von "ganz weit oben!" zulässig.
Je nach Bundesland und Grund ist es mehr oder weniger schwierig eine solche Genehmigung zu bekommen, in Hessen z.B. würde ich es als fast unmöglich ansehen, in BW dagegen gibt es bereits für bestimmte Geräte eine generelle Ausnahmegenehmigung durch das LMI!
Existiert keine solche Ausnahmegenehmigung (speziell oder Allgemein!) so ist der Betrieb eines nicht BOS-zugelassenen Gerätes rein rechtlich eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung! (Schwarzfunk) Dabei ist es ersteinmal unerheblich ob diese Person/Org. mit einen BOS FuG auf dieser Frequenz hätte arbeiten dürfen!
Falls das Gerät nun auch noch aufgrund zb. eines technischen defektes oder generell mangelhafter Qualität unsauber arbeitet, dann können noch weitere Tatbestände sowie evtl. Kosten für Messeinsätze zusätzlich dazukommen!
Soweit die Rechtslage!
Meiner AUSDRÜCKLICH PERSÖHNLICHEN Meinung nach macht es aber trotzdem einen Unterschied ob man nun ein gutes Betriebsfunkgerät oder ein Billigding verwendet.
Bei den meisten Betriebsfunkgeräten die im Umlauf und (illegaler Verwendung) sind handelt es sich ja um Schwestergeräte der BOS FuG´s, Welche im Aufbau, besonders im HF-Teil identisch sind. Sie erfüllen hinsichtlich Störempfindlichkeit und Störaussendungen sowie Funktionssicherheit dieselben Normen wie die BOS FuG´s.
Das diese Geräte kein BOS-Prüfzeichen haben liegt oft nur daran, das die Gehäusebeschriftung oder das interne Programm anders ist.
Wenn man hier die Rechtslage ausklammert, liegt der einzige Nachteil dieser Geräte nur darin, das es keine einheitliche Bedienung gibt. Aber gibt es die bei den FuG1xb eigendlich überhaupt noch?
Aber natürlich darf man die Rechtslage NICHT ausser acht lassen, daher werde ich dienstlich auch ein solches Gerät nie ausgeben.
Allerdings muss ich zugeben das man vieleicht doch mal einfach NICHT BEMERKT wenn im eigenen Zuständigkeitsbereich mal eine Einsatzkraft oder Einheit ein solches FuG verwendet. Man kann ja nicht alle erkennen, wer kennt schon alle FuG´s ;-)
Bei den Billigdingern, welche auch noch so schön auffällig sind, ist es da anders. Wenn ich jemanden damit antreffe, darf er das Gerät bis Dienst/einsatzende abgeben und danach niemals mehr mitbringen, oder direkt mit Gerät den Dienst beenden.
Von vielen persöhnlichen Gesprächen mit den entsprechenden Kräften bei den entsprechenden Kontrollbehörden (BNETZA bzw. div. Polizeitechnische Dienste) weiß ich das es dort sowohl Kräfte gibt die es ähnlich sehen solange sie nicht explizit drauf gestossen werden einfach nicht sehen.
Aber natürlich gibt es auch viele Kräfte die wirklich die Regeln Buchstabengetreu anwenden und auch der kleinsten Unregelmäßigkeit bis zum Ende nachgehen...
Und wie es dann ein Sachbearbeiter/Staatsanwalt/Richter (je nachdem wie es weitergeht) wertet weiß keiner Vorher. Der eine wird es wegen Geringfügigkeit einstellen oder nur eine mündliche Verwarnung aussprechen.
(Wenn es wirklich nur die fehlende Zulassung war, alles andere aber sauber)
Der andere wird bei derselben Situation vieleicht die volle Spanne der möglichen Sanktionen ausnutzen, was durchaus schon einige Tausend Euro sein könnten.
Deshalb... Jeder muss wissen was er tut!
Gruß
Carsten