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Thema: Verwendung von Export-Geräten bei den BOS

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Irgendwie traut sich hier anscheinend keiner...
    Aber ich möchte Ebis Beitrag noch etwas hinzufügen:

    Ja, es stimmt, ein nicht den TR-BOS entsprechendes Gerät im BOS-Bereich zu betreiben ist nur mit einer Ausnahmeregelung von "ganz weit oben!" zulässig.

    Je nach Bundesland und Grund ist es mehr oder weniger schwierig eine solche Genehmigung zu bekommen, in Hessen z.B. würde ich es als fast unmöglich ansehen, in BW dagegen gibt es bereits für bestimmte Geräte eine generelle Ausnahmegenehmigung durch das LMI!

    Existiert keine solche Ausnahmegenehmigung (speziell oder Allgemein!) so ist der Betrieb eines nicht BOS-zugelassenen Gerätes rein rechtlich eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung! (Schwarzfunk) Dabei ist es ersteinmal unerheblich ob diese Person/Org. mit einen BOS FuG auf dieser Frequenz hätte arbeiten dürfen!
    Falls das Gerät nun auch noch aufgrund zb. eines technischen defektes oder generell mangelhafter Qualität unsauber arbeitet, dann können noch weitere Tatbestände sowie evtl. Kosten für Messeinsätze zusätzlich dazukommen!

    Soweit die Rechtslage!

    Meiner AUSDRÜCKLICH PERSÖHNLICHEN Meinung nach macht es aber trotzdem einen Unterschied ob man nun ein gutes Betriebsfunkgerät oder ein Billigding verwendet.

    Bei den meisten Betriebsfunkgeräten die im Umlauf und (illegaler Verwendung) sind handelt es sich ja um Schwestergeräte der BOS FuG´s, Welche im Aufbau, besonders im HF-Teil identisch sind. Sie erfüllen hinsichtlich Störempfindlichkeit und Störaussendungen sowie Funktionssicherheit dieselben Normen wie die BOS FuG´s.

    Das diese Geräte kein BOS-Prüfzeichen haben liegt oft nur daran, das die Gehäusebeschriftung oder das interne Programm anders ist.
    Wenn man hier die Rechtslage ausklammert, liegt der einzige Nachteil dieser Geräte nur darin, das es keine einheitliche Bedienung gibt. Aber gibt es die bei den FuG1xb eigendlich überhaupt noch?

    Aber natürlich darf man die Rechtslage NICHT ausser acht lassen, daher werde ich dienstlich auch ein solches Gerät nie ausgeben.
    Allerdings muss ich zugeben das man vieleicht doch mal einfach NICHT BEMERKT wenn im eigenen Zuständigkeitsbereich mal eine Einsatzkraft oder Einheit ein solches FuG verwendet. Man kann ja nicht alle erkennen, wer kennt schon alle FuG´s ;-)
    Bei den Billigdingern, welche auch noch so schön auffällig sind, ist es da anders. Wenn ich jemanden damit antreffe, darf er das Gerät bis Dienst/einsatzende abgeben und danach niemals mehr mitbringen, oder direkt mit Gerät den Dienst beenden.

    Von vielen persöhnlichen Gesprächen mit den entsprechenden Kräften bei den entsprechenden Kontrollbehörden (BNETZA bzw. div. Polizeitechnische Dienste) weiß ich das es dort sowohl Kräfte gibt die es ähnlich sehen solange sie nicht explizit drauf gestossen werden einfach nicht sehen.
    Aber natürlich gibt es auch viele Kräfte die wirklich die Regeln Buchstabengetreu anwenden und auch der kleinsten Unregelmäßigkeit bis zum Ende nachgehen...

    Und wie es dann ein Sachbearbeiter/Staatsanwalt/Richter (je nachdem wie es weitergeht) wertet weiß keiner Vorher. Der eine wird es wegen Geringfügigkeit einstellen oder nur eine mündliche Verwarnung aussprechen.
    (Wenn es wirklich nur die fehlende Zulassung war, alles andere aber sauber)
    Der andere wird bei derselben Situation vieleicht die volle Spanne der möglichen Sanktionen ausnutzen, was durchaus schon einige Tausend Euro sein könnten.

    Deshalb... Jeder muss wissen was er tut!

    Gruß
    Carsten

  2. #2
    Christian Gast
    Hallo...

    ich kann da eigentlich Carstens Betrachtungsweise nur unterstützen. Und teilweise genehmigen die einzelnen BL (BaWü) ja auch ausdrücklich BetrFu Geräte für den den Einsatz bei den BOS wenn auch nur als Zweitgerät.

    Ich denke mit Grausen an die IP-60 Teile von Iris oder E-Tech die Teile waren h***********l. Ich hatte selber so'n Teil zum Testen als 4m Version. Das Teil stellte jedes UKW Radio in den Schatten einfach weil's nicht großsignalfest war.

    Ein GP430 VHF kann man mit entsprechender Programmierung finde ich durchaus als 2m Einsatzstellenfunkgerät benutzen aus den von Carsten genannten Gründen auch wenn's nur "halblegal" ist.

  3. #3
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    Moin zusammen,
    also im Großen und ganzen sehe ich die Sache auch so wie Carsten.

    Ich selbst bin eben der Meinung, dass die die ein FuG brauchen auch eines bekommen - also ganz offiziell von der Org UND nach TR BOS zugelassen.

    Grundsätzlich muss ich aber auch mal was loswerden:
    Lieber ein "modernes" Betriebsfunkgerät in Anlehnung an die TR programmiert als ein uralt FuG10 das wg. Geldgeiz seit 25 Jahren keinen Messplatz mehr gesehen hat.

    Von den "billig" Geräten (sind 350 € billig???) aus Fernost halt ich persönlich gar nichts - und auch wenn superklein und optisch ansprechend - wenn die technischen Parameter nicht passen gehört so ein Ding nicht in den Einsatzdienst. Vielen ist hier einfach nicht bewusst das ich mit so einem Ding einen ganzen Einsatz gefährden kann.

    Was mir persönlich stinkt:
    Man merkt hier eben wieder einmal dass genau die die solche Geräte verscheuern selbst absolut keine Ahnung von der Technik haben - wenn ich dann solche Geräte noch ganz groß als "Alternative" vorprogrammiert auf BOS anbiete und billigend in Kauf nehme dass ich eben mal die nächsten 3 Kanäle gleich mit auftaste find ich das schon ziemlich dreist.
    Genau das sind eben die (selbsternannten) FUNKFACHHÄNDLER die den Ruf der anderen - seriösen - nach unten ziehen.
    Leider muss man aber diese Entwicklung auch bei den "großen" beobachten - ich sag nur mal Pocsag Pager ohne Zulassung für BOS Netze... Aber ich denke das führt hier zu weit.

    @Carsten:
    Heißt das ich brauch eigentlich gar keine BZT Nummer usw. mehr? Ein DIN A4 Blatt an die Regtp und meine Überzeugung dass das Gerät die (vollig unaussagefähige) CE "Vorschrift" erfüllt?

    Gru0ß
    Michi

    Und wenn ich mir nicht mehr helfen kann, dann schließ ich Plus an Minus an.

    http://www.ugsanel-erh.de

  4. #4
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    Die zugelassenen Geräte sind ihr Geld sicherlich Wert und qualitativ Hochwertig, allerdings entsprechen sie den technologischen Standart nicht mehr. Wir setzten seit 1977 Pageboy II ein, ein spitzenmäßiger FME und unverwüstlich allerdings halt schon 30 Jahre alt und genau hier ist das Problem.
    Die Kommune gibt kein Geld für technologisch neuere Geräte aus wenn die alten noch funktionieren und diese ihre Pflicht noch erfüllen.
    Verständlich!!
    Wenn wir im Atemschutzbereich noch mit Teleport N 160 kämpfen (diese Geräte gehören mittlerweile zu den Ortsfesten *g*) ist das sicherlich nicht zeitgemäß.

    Ein wesentlicher Punkt ist sicherlich die Androhung des Digitalfunks.
    Neue BOS - Geräte für vielleicht 5 Jahre?
    Hier werden sicherlich manche Organisationen nach günstigeren alternativen als Ersatzgerät Ausschau halten.
    Die offiziellen Geräte sind ja zum Teil schon Museumsreif oder nur noch in der minimalen Anzahl vorhanden.
    Ich glaube das es genügend und gute (meist sogar bessere) Alternativen zu zugelassenen Geräten und Ersatzteilen gibt, aber muss schon die Spreu vom Weißen trennen.

    Billige Exportgeräte gehen im BOS-Bereich schon mal gar nicht und bei manch semiprofessionellen Lösung (denk gerade an mache Ladeeinrichtung) bin ich froh das ich keinen Seitenschneider bei hatte.

    Wenn man den technologischen schnellen Vorschritt bedenkt frag ich mich schon manchmal ob in der heutigen Zeit die Geräte noch 30 Jahre halten müssen, oder ob es nicht sinnvoller ist diese etwas günstiger für eine Lebensdauer von 10 Jahren zu bauen.

    Gruß
    cockpit

  5. #5
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    Zitat Zitat von cockpit
    Ein wesentlicher Punkt ist sicherlich die Androhung des Digitalfunks.
    Neue BOS - Geräte für vielleicht 5 Jahre?
    Hihihi Christian... meine Aussage wenn mir damit einer kommt ist immer:

    "Der Digitalfunk wurde in Deutschland Fläschendeckend zur WM 2006 Eingeführt" :D


    So... da ja eigentlich schon fast alles gesagt ist *g*

    Mal noch was zum Thema "ehemalige Export-Geräte" heutige Importgeärte...

    Es wäre somit ein "Reimport" ^^

    MfG Fabsi

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