ne, was genau ist denn nicht erlaubt?
Chris
ne, was genau ist denn nicht erlaubt?
Chris
Zitat:Zitat von christoph1
Aufzeichnungseinrichtungen für Sprache oder Daten (5-Ton-Folgen, FMS) sind nur für den für die jeweilige Funkanlage bestimmten Funkverkehr zulässig, ggf. ist die Datenauswertung technisch entsprechend zu begrenzen. Ein Betrieb der Aufzeichnungseinrichtung ausschliesslich für die Dauer eines eigenen Einsatzes auf den hierfür verwendeten Kanälen ist eine hinreichende Begrenzung im Sinne dieser Regelung.
HMdI, Ref. V2
Februar 2004
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e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
also darf ich kein FMS32Pro laufen lassen,
aber der Rest müsste doch gehen, wird ja nix aufgezeichnet.
Hey Leute!
Doch, das dürftest du nach dem Erlass, allerdings darauf begrenzt, dass du nur eure RIC´s oder 5ton-Schleifen auswertest.Zitat von christoph1
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
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