Hey Leute!
Du meinst jetzt aber nicht die ganz normalen Touchscreens damit oder? Denn die in deutschlandweit bei den meisten Leitstellen in Betrieb und nix Neues.Zitat von Freefire
Hey Leute!
Du meinst jetzt aber nicht die ganz normalen Touchscreens damit oder? Denn die in deutschlandweit bei den meisten Leitstellen in Betrieb und nix Neues.Zitat von Freefire
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Ich denke, man kann davon ausgehen, dass bei ner Polizeieinsatzzentrale die preislichen Dimension weit über den Vortsellungen liegen, die ne FFW für ihren Funkplatz haben dürfte...
Die haben auch entsprechende Redundanzen und Auswahlsicherheiten drin. Was macht man denn wenn der Computer ausfällt? Komische Soft- und Hardwarefehler hat man immer wieder. Dann geht oft gar nichts mehr. Das wäre mir viel zu unsicher. Dann lieber die Funksachen schon diskret aufbauen.Zitat von loxi
Das mit der Ausfallsicherheit ist halt so ne Sache.
Momentan wird unser PC über ein Telefonwahlgerät überwacht.
Bei einem Ausfall oder Neustart werde ich dann auf meinem Handy angerufen.
Bei uns läuft das mit dem PC (Relaiskarte, FMS32Pro) schon seit mehreren Jahren, bis jetzt hatten wir noch keine größeren Probleme.
Sooo wichtig ist die Zentrale ja auch wieder nicht.
Wie gesagt, FF...
Touchscreens wollte ich nicht gerade einbauen, wird dann etwas teuer.
Die Sendetasten und alle anderen Taster (Lichter, Tore) sollten als Button dargestellt werden (evt. mit Visual Basic), so das man mit der Maustaste senden kann.
Das das ganze nix neues ist, ist mir auch klar, ich will aber keine mehrere tausend € ausgeben.
Chris
Du weißt aber, dass solche Sachen in HE nicht erlaubt sind ?Zitat von christoph1
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
ne, was genau ist denn nicht erlaubt?
Chris
Zitat:Zitat von christoph1
Aufzeichnungseinrichtungen für Sprache oder Daten (5-Ton-Folgen, FMS) sind nur für den für die jeweilige Funkanlage bestimmten Funkverkehr zulässig, ggf. ist die Datenauswertung technisch entsprechend zu begrenzen. Ein Betrieb der Aufzeichnungseinrichtung ausschliesslich für die Dauer eines eigenen Einsatzes auf den hierfür verwendeten Kanälen ist eine hinreichende Begrenzung im Sinne dieser Regelung.
HMdI, Ref. V2
Februar 2004
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e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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