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Thema: Schwergewichtige Patienten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Kosten? Für wen? Zahlt alles die Kasse.
    Bist Du sicher?
    Meines Wissens zahlt die Kasse eine Pauschale für den Transport vom Wohnort ins KH. Die Pauschale wird dem beauftragten Rettungsdienst gezahlt. Ist dieser nicht in der Lage mit eigenen Mitteln den Transport zu fahren (also dem Vertrag gerecht zu werden) so muss er auf eigene Kosten den Transport durch andere mittel organisieren und letztlich bezahlen.

    Und da liegt meines Erachtens der Punkt: Die örtliche FF macht das kostenlos (zumindest bei uns) wärend das Spezialfahrzeug von einer BF außerhalb des Kreises kommen würde. Diese BF rechnet den Einsatz ab - mit dem Auftraggeber, nicht mit der Kasse.

  2. #2
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    Und selbst da wage ich zu streiten
    Im Zweifelsfall ist das Retten von Menschenleben und somit nach entsprechendem Brandschutzgesetz NIE kostenpflichtig

    bei Krankentransporten mit Rechnungsstellung muss ich als Feuerwehrmann den Patienten auf die Kosten aufmerksam machen und dann gibt es eine Privat Rechnung.

    Passt ihm das nicht kann er entweder

    - bei der Kasse betteln
    - das nächste mal eine Firma beauftragen
    - Warten bis es ein Notfall wird ...

    Denn der Auftraggeber ist der Patient
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #3
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    Zitat Zitat von TTMC
    Und da liegt meines Erachtens der Punkt: Die örtliche FF macht das kostenlos (zumindest bei uns) wärend das Spezialfahrzeug von einer BF außerhalb des Kreises kommen würde. Diese BF rechnet den Einsatz ab - mit dem Auftraggeber, nicht mit der Kasse.
    Das ist richtig. Und natürlich freut sich die FF über den "außergewöhnlichen Einsatz", der "mit herausragender Improvisationskunst" gemeistert wird. Mögliche (Rechts-)Folgen sind da natürlich vollkommen unwichtig.
    Bei wirklichen kurzfristigen Notfallsituationen ist es natürlich nachvollziehbar, den beschriebenen Weg zu nehmen. Bei einem (evtl. lang-/mittelfristig voraus planbarem) Krankentransport ist es schlicht und ergreifend Schwachsinn.

  4. #4
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    @ überhose: Du hast 100% Recht.

    @ Hanniball: Der Auftraggeber ist nicht unbedingt der Patient.

    Die BF Bremen rechnet den Einsatz zum beispiel immer mit der anfordernden Stelle ab. Wenn also der RA oder der NA das Fzg. anfordern geht die Rechnung an den Arbeitgeber des RA / NA.

    Siehe Seite 3, unten dieses Prospektes:
    http://www.feuerwehr-bremen.org/file...tungszelle.pdf

  5. #5
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    In Fällen von disponierbaren Krankentransporten doch
    In diesem Fall hat er die Wahl sich einen anderen Transportunternehmer zu suchen.

    Ich als Stadt würde die Rechnung mit der Rechnung für die Feuerwehrleute direkt an den Patienten weitergeben
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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