Ich weiß nicht wie es bei Euch ist mit der Abrechnung aber bei uns hat der Landkreis als Verantwortlicher für den Rettungsdienst ein Unternehmen (genauer gesagt sind es drei aber jedes mit eigenem Gebiet) mit dem Rettungsdienst beauftragt. Dieses Unternehmen bekommt für Krankentransporte (also normale Einweisungen) eine feste Pauschale.
Da ist es eben so, dass man unternehmerisch mit dem Durchschnitt kalkulieren muss bei Angebotsabgabe vor Vertragsschluss. Mit einem Einsatz verdient man mal viel weil man nichts verbraucht und kaum Strecke fährt und schnell wieder einrückt und mit dem nächsten Einsatz hat man eben mal einen sehr großen Aufwand.
Bei Einweisung eines Schwergewichtpatienten ist eben mehr Aufwand nötig. Wenn das Rettungsdienst / Krankentransportunternehmen es nicht allein schafft und zum Beispiel die Feuerwehr als Tragehilfe anfordert, müssen sie auch der Gemeinde als Träger der Feuerwehr die Einsatzkosten erstatten. Und wenn sie ein Spezialfahrzeug nicht selber haben, dann müssen sie eben ein fremdes anfordern und mit den Kosten leben - notfalls mit diesem Einsatz mal ein finanzielles Defizit einfahren.
Da es zumindest bei uns aber so gehalten wird, dass die Feuerwehr den Einsatz gegenüber dem Rettungsdienstunternehmen nicht abrechnet, weil dieses im Gegenzug auch mal was für dieFeuerwehr macht, ist es eben kostenlos wenn man statt Spezialfahrzeug eben nur den Dekon P der Feuerwehr anfordert.
Nur meines Erachtens ist das weder zulässig (§ 21 Abs. 2 StVO) noch menschenwürdig. Wie gesagt bei Notfalleinsätzen braucht man nicht diskutieren aber hier geht es um normale Einweisungen nicht gehfähiger Patienten, die aus eigener Kraft nicht ins KH können.