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Thema: Schwergewichtige Patienten

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  1. #1
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    Ich weiß nicht wie es bei Euch ist mit der Abrechnung aber bei uns hat der Landkreis als Verantwortlicher für den Rettungsdienst ein Unternehmen (genauer gesagt sind es drei aber jedes mit eigenem Gebiet) mit dem Rettungsdienst beauftragt. Dieses Unternehmen bekommt für Krankentransporte (also normale Einweisungen) eine feste Pauschale.

    Da ist es eben so, dass man unternehmerisch mit dem Durchschnitt kalkulieren muss bei Angebotsabgabe vor Vertragsschluss. Mit einem Einsatz verdient man mal viel weil man nichts verbraucht und kaum Strecke fährt und schnell wieder einrückt und mit dem nächsten Einsatz hat man eben mal einen sehr großen Aufwand.

    Bei Einweisung eines Schwergewichtpatienten ist eben mehr Aufwand nötig. Wenn das Rettungsdienst / Krankentransportunternehmen es nicht allein schafft und zum Beispiel die Feuerwehr als Tragehilfe anfordert, müssen sie auch der Gemeinde als Träger der Feuerwehr die Einsatzkosten erstatten. Und wenn sie ein Spezialfahrzeug nicht selber haben, dann müssen sie eben ein fremdes anfordern und mit den Kosten leben - notfalls mit diesem Einsatz mal ein finanzielles Defizit einfahren.

    Da es zumindest bei uns aber so gehalten wird, dass die Feuerwehr den Einsatz gegenüber dem Rettungsdienstunternehmen nicht abrechnet, weil dieses im Gegenzug auch mal was für dieFeuerwehr macht, ist es eben kostenlos wenn man statt Spezialfahrzeug eben nur den Dekon P der Feuerwehr anfordert.

    Nur meines Erachtens ist das weder zulässig (§ 21 Abs. 2 StVO) noch menschenwürdig. Wie gesagt bei Notfalleinsätzen braucht man nicht diskutieren aber hier geht es um normale Einweisungen nicht gehfähiger Patienten, die aus eigener Kraft nicht ins KH können.

  2. #2
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    technische Sicht:

    Es ist ja nicht nur damit getan das man den Patient auf dem Bett festbindet und dieses dann auf der Ladefläche verzurrt. Technisch ist das das geringste Problem, die Rechtslage ausser Acht gelassen

    Aber
    Licht - Wärme - Fixierung von Defi,O2 - Wie sind die Betreuenden gesichert...

    und dann das rechtliche

    abrechnungstechnische Sicht

    Wie oft kommt so ein Einsatz vor ? WEnn es nur 1-2 Mal im Jahr ist Muss ich als Leistungserbringer halt in den sauren Apfel beissen und evtl was drauf legen
    ISt das ganze aber öfter so muss, vielleicht mit den NAchbarkreisen überlegt werden selber so ein FZG vorzuhalten. Günstigerweise macht man es wie bei uns uns stellt damitgleichzeitig das ITM, dann rechnet sich die Karre wieder.

    ODer man räumt den Leistungserbringern ein Leistungen von dritten voll weitergeben zu können...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #3
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    Servus!

    Soviel zum Thema...

    Interessant am Bericht ist, dass mehr oder weniger bekannt war, dass die Person stark übergewichtig ist, die Rettungszelle aus München aber trotzdem nicht angefordert wurde, was bei dieser Aktion evtl. sogar im zeitlichen Rahmen geklappt hätte.

    Passiert aber im Landkreis Nürnberger Land öfter mal: z.B. hier oder hier.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  4. #4
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    Immerhin sieht das einigermaßen annehmbar aus, und es wurde ein vernünftiger Korb an den Kran gehangen. Es gab im Internet mal ein Bild von einer Rettung eines schwergewichtigen Patienten, wo eine Feuerwehr einen PKW-Anhänger organisiert hatte, der dann samt Patient am Kran baumelte. Ich such's bei Gelegenheit noch mal.

  5. #5
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    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #6
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    eigenschutz beachten
    polizei rufen
    laufen lassen wenn er net will
    und eher er bevor ich!

    interessante story zum thema geflüchteter Patient

    Polizistin: wir brauchen eine genaue Beschreibung
    ich: es ist der mit der blutenden Kopfplatzwunde

  7. #7
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    @akkonsaarland:

    Da haste dich wohl im Thema vertan ;)

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Transport schwergewichtiger Pat.

    >>> zu Antw.: aber hier geht es um normale Einweisungen nicht gehfähiger Patienten, die aus eigener Kraft nicht ins KH können.

    Bei normalen Einweisungen muss ich dem Beitrag v.TTMC auch zustimmen,
    Zulässigkeit ist dabei fraglich.
    Und immer wieder eine wichtige Rolle spielt dabei die Menschenwürde.
    Nur eins sollte dabei immer beachtet werden:
    Dem Patient der schwergewichtig ist sollte flexibel geholfen werden
    egal welcher Herkunft die zusammen eingesetzten Fahrzeuge(BF,DRK,JUH.....)sind.
    Im Rettungsdienst/Feuerwehr funktionieren solche Transporte,
    Einsätze nur wenn entspr."gute Zusammenarbeit"vorhanden ist.
    Geändert von Steiger (02.08.2007 um 13:44 Uhr)

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