Und selbst da wage ich zu streiten
Im Zweifelsfall ist das Retten von Menschenleben und somit nach entsprechendem Brandschutzgesetz NIE kostenpflichtig

bei Krankentransporten mit Rechnungsstellung muss ich als Feuerwehrmann den Patienten auf die Kosten aufmerksam machen und dann gibt es eine Privat Rechnung.

Passt ihm das nicht kann er entweder

- bei der Kasse betteln
- das nächste mal eine Firma beauftragen
- Warten bis es ein Notfall wird ...

Denn der Auftraggeber ist der Patient