(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.

StVZO §70 Ausnahmen

Meiner Meinung nach kannste die auslachen wenn die mit SoSi kommen.Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die sowas genehmigt bekommen.Und falls sie doch mit SoSi fahren wärs bestimmt ne Nötigung.

Gruß firefighteropp