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Thema: Kosten für RTW Transport

  1. #1
    BOS-TBB Gast

    Kosten für RTW Transport

    Hallo,
    wir hatten bei uns im Bkenntenkreis folgenden Fall:
    Ein Mann ca 60 Jahre klagt über starke Übelkeit (muss auch erbrechen), schwindel und Kopfschmerzen. Er ruft den Breitschaftsarzt an. Dessen Praxis liegt etwa 12 km entfernt. Der Arzt ist eigentlich Orthopäde (rictig geschreiben?). Er sagt am Telefon, dass der Mann zu ihm kommen soll damit er ihn untersuchen kann. Der Mann kann nichtmal sitzen ohne sich übergeben zu müssen. War also keinesfalls mit priv. PKW transportierbar. Wenn ich nun in so einem Fall einen RTW (KTW) bestelle, muss ich es dann selber bezhalen?

    Ps. Der Mann lies sich unter schweren Schmerzen mit seinem PKW ins KH fahren!!! Dort wurde Bewegungsschwindel (oder so ähnlich) diaknostiziert.

    Gruß

  2. #2
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    falscher Ansatz
    Direkt Rettungsdienst und direkt Krankenhaus

    diese derRTWsollzumDiensthabendenArztfahren scheiße bin ich so satt

    ansonsten sind RTW Einsätze bei begründeten Notfällen immer durch die Kassen gedeckt
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    diese derRTWsollzumDiensthabendenArztfahren scheiße bin ich so satt
    Ich fühle mit dir...

    Zudem kommt ja meist dazu, dass viele (grade bei San-Diensten) dann ihre Verwanten oder Freunde immer mit dem Privat-Auto ins KH oder zum Arzt fahren wollen... *kotz*

    Ihr müsst immer bedenken: Wenn ihr einen sichtbar Kranken Menschen mit dem Privat-Auto transportiert... seid ihr dran, wenn er wärend der Fahrt kollabiert oder ähnliches...
    Nicht umsonst, muss auch ein Qualifizierter Krankentransport durch geeignetes Personal besetzt werden...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    das Kolabieren ist mir noch egal

    aber immer erst zum Diensthabenden Hausarzt und dann quer durch den Beritt zum KH

    oder aber wenn der DH im KH seine Räumlichkeiten hat (Für Fabsi DRK SLS) mit den Pinguinen stundenlang diskutieren das das ein Pat für das KH ist


    und das alles nachts um 3
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    Zitat Zitat von hannibal
    (Für Fabsi DRK SLS)
    Ihhh... nene... ich bin noch in Deutschland beim DRK ;-P

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Moin moin,

    also, Fahrten zum ÄND mache ich auch nur in seltenen Ausnahmefällen. Dazu hat der nämlich ein Auto und kann zum Patienten fahren. Punkt.
    Papiere vom Änd abholen, kommt überhaupt nicht in Frage. Nochmnals Punkt.
    Zum Thema Krabkentransport im Privat-PKW.

    Wenn ein völlig stabil wirkender Patient mit einer Bagatellverletzung zu mir als Sanitäter auf einem Dienst kommt, dann kann es evtl schon sein, dass ich ihn im Taxi, mit Privat-PKW der Freunde/Familie ins KH schicke. Beispiel Verstauchtes Handgelenk, kleinere Schnittverletzungen etc.
    Es kann nämlich gut sein, dass die Krankenkasse die Erstattung ablehnt. Ich hatte diesen Fall schon ein paar Mal.
    Sollte der Patient auf den qualifizierten Transport bestehen, schreibe ich nach Ankündigung und Aufklärung des Patienten eine Privatrechnung.
    Die kann er dann bei seiner Krankenkasse einreichen. So ist es sein Problem.

    Wenn jemand den Rettungsdienst ruft, obwohl nach kurzer Untersuchung feststeht, dass der Transport auch im Privatauto hätte durchgeführt werden können, gibt´s keine Rechnung, sondern ich schreibe eine Fehlfahrt. Da hatten wir neulich einen Fall: Ein Blinder hat sich in seinen Zeigefinger geschnitten. Alarmierung wegen subtotaler Amputation, dabei hat gerade mal ein bisschen Haut von der Fingerkuppe gefehlt. Da mache ich selbstverständlich die Fahrt, und die allermeisten KH-Ärzte spielen da auch mit und stellen den Schein aus. Wenn nicht, schreibe ich halt in Absprache mit der Leitstelle eine Fehlfahrt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Wenn ein völlig stabil wirkender Patient mit einer Bagatellverletzung zu mir als Sanitäter auf einem Dienst kommt, dann kann es evtl schon sein, dass ich ihn im Taxi, mit Privat-PKW der Freunde/Familie ins KH schicke. Beispiel Verstauchtes Handgelenk, kleinere Schnittverletzungen etc.
    Wenn der sich nur den Finger verstaucht hat... sag ich nix...

    Aber ich hatte letzte Woche den Fall:

    Vom Pferd gestürzt und vermutlich kurzzeitig nicht Ansprechbar...

    Hatte bis zu unserem Eintreffen auch eine leichte Übelkeit...

    Vermutlich aussenbänder gerissen an einem Fußgelenk... und Verletzung an einem Armgelenk...

    Dann wollten die (was sie auch getan haben) "nach Hause in Krankenhaus" fahren... ^^

    Das war ca. 170 km entfernt... und ich glaube nicht, dass die dort dann zum KH gefahren sind...

    MfG Fabsi

  8. #8
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    JEDER niedergelassene Arzt, egal welcher Fachrichtung, ist zu Hausbesuchen verpflichtet. Also, entweder er kommt her oder man ruft eben den Rettungsdienst, der den Patienten dann ins Krankenhaus (und nirgends anders hin) fährt. Wer möchte kann ja noch die zuständige kassenärztliche Vereiningung über das Nichterscheinen ihres Mitglieds ingformieren.

  9. #9
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    Zitat Zitat von loxi
    JEDER niedergelassene Arzt, egal welcher Fachrichtung, ist zu Hausbesuchen verpflichtet. Also, entweder er kommt her oder man ruft eben den Rettungsdienst, der den Patienten dann ins Krankenhaus (und nirgends anders hin) fährt. Wer möchte kann ja noch die zuständige kassenärztliche Vereiningung über das Nichterscheinen ihres Mitglieds ingformieren.
    Ich wäre gerne dabei, wenn Du das einem niedergelassenen Radiologen erklärst.

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Ich wäre gerne dabei, wenn Du das einem niedergelassenen Radiologen erklärst.
    Ja, das ist halt ne Fachrichtung die außerhalb ihrer Praxis recht wenig schaffen kann, es sei den der Patient hat zufällig ein CT im Keller stehen.

  11. #11
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von loxi
    Ja, das ist halt ne Fachrichtung die außerhalb ihrer Praxis recht wenig schaffen kann, es sei den der Patient hat zufällig ein CT im Keller stehen.
    Wenn ich einen Kellerraum frei hätte, würd ich mich sicherlich auch so eins in den Keller stelln :D

    Man weis ja nie, wofür man es bracht *hihi*

    MfG Fabsi

  12. #12
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Wenn der sich nur den Finger verstaucht hat... sag ich nix...

    Aber ich hatte letzte Woche den Fall:

    Vom Pferd gestürzt und vermutlich kurzzeitig nicht Ansprechbar...

    Hatte bis zu unserem Eintreffen auch eine leichte Übelkeit...

    Vermutlich aussenbänder gerissen an einem Fußgelenk... und Verletzung an einem Armgelenk...

    Dann wollten die (was sie auch getan haben) "nach Hause in Krankenhaus" fahren... ^^

    Das war ca. 170 km entfernt... und ich glaube nicht, dass die dort dann zum KH gefahren sind...

    MfG Fabsi
    Solche Fälle kommen bei uns auch desöfteren vor. Deshalb benutzen wir das Protokoll im Anhang. Da kann der Patient und ein Zeuge dann unterschreiben, daß er die Behandlung bzw den Transport verweigert, und daß man empfohlen hat, einen Arzt aufzusuchen.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  13. #13
    BOS-TBB Gast
    So ist das halt im ländlichen Raum, das der Ortopäde allgemeinen Notdienst hat. Der muss auch jemanden mit Bauchschmerzen behandeln, aber einfach nicht zu kommen ist doch der Hammer. Wer entscheidet eigentlich ob der Transport bezahlt werden muss. Es its ja auch oft so, dass bei uns der RTW nicht gerufen wird, aus Angst das es jemand sehen könnte. Meinem Vater ist neulich beim Flexen ein Treppenteil auf den Kopf gefallen. Hat ne Platzwunde gegeben. Er hat noch 1,5 Std. gewartet bis der Hausarzt wieder offen hatte, bis er zum Arzt ist. Wenn ich da gewesen wäre hätte ich auf alle fälle die Lst informiert. Der kann ja dann auch schonmal einen Ratschlag geben!
    Gruß

  14. #14
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    Zitat Zitat von Pepsi79
    Solche Fälle kommen bei uns auch desöfteren vor. Deshalb benutzen wir das Protokoll im Anhang. Da kann der Patient und ein Zeuge dann unterschreiben, daß er die Behandlung bzw den Transport verweigert, und daß man empfohlen hat, einen Arzt aufzusuchen.
    Nutz ich normal auch... aber leider hatte ich weder einen RTW greifbar (hatten nur einen MTW dabei) noch so ein Protokoll in der Tasche...

    Das Problem ist auch, dass ICH ihn ja nicht hätte transportieren können ;)

    Ich muss mir son Protokoll mal umschreiben... ^^

    Dann stell ich das die Tage mal hier online ;)

    MfG Fabsi

  15. #15
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Nutz ich normal auch... aber leider hatte ich weder einen RTW greifbar (hatten nur einen MTW dabei) noch so ein Protokoll in der Tasche...

    Das Problem ist auch, dass ICH ihn ja nicht hätte transportieren können ;)

    Ich muss mir son Protokoll mal umschreiben... ^^

    Dann stell ich das die Tage mal hier online ;)

    MfG Fabsi
    Wir haben diese Protokolle eigentlich auf jedem Fahrzeug (KTW,MTW,GW). Wird bei allen größeren Hilfeleistungen (alles was übers Pflasterkleben und Co. rausgeht) ausgefüllt.

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