JEDER niedergelassene Arzt, egal welcher Fachrichtung, ist zu Hausbesuchen verpflichtet. Also, entweder er kommt her oder man ruft eben den Rettungsdienst, der den Patienten dann ins Krankenhaus (und nirgends anders hin) fährt. Wer möchte kann ja noch die zuständige kassenärztliche Vereiningung über das Nichterscheinen ihres Mitglieds ingformieren.