Moin moin,

also, Fahrten zum ÄND mache ich auch nur in seltenen Ausnahmefällen. Dazu hat der nämlich ein Auto und kann zum Patienten fahren. Punkt.
Papiere vom Änd abholen, kommt überhaupt nicht in Frage. Nochmnals Punkt.
Zum Thema Krabkentransport im Privat-PKW.

Wenn ein völlig stabil wirkender Patient mit einer Bagatellverletzung zu mir als Sanitäter auf einem Dienst kommt, dann kann es evtl schon sein, dass ich ihn im Taxi, mit Privat-PKW der Freunde/Familie ins KH schicke. Beispiel Verstauchtes Handgelenk, kleinere Schnittverletzungen etc.
Es kann nämlich gut sein, dass die Krankenkasse die Erstattung ablehnt. Ich hatte diesen Fall schon ein paar Mal.
Sollte der Patient auf den qualifizierten Transport bestehen, schreibe ich nach Ankündigung und Aufklärung des Patienten eine Privatrechnung.
Die kann er dann bei seiner Krankenkasse einreichen. So ist es sein Problem.

Wenn jemand den Rettungsdienst ruft, obwohl nach kurzer Untersuchung feststeht, dass der Transport auch im Privatauto hätte durchgeführt werden können, gibt´s keine Rechnung, sondern ich schreibe eine Fehlfahrt. Da hatten wir neulich einen Fall: Ein Blinder hat sich in seinen Zeigefinger geschnitten. Alarmierung wegen subtotaler Amputation, dabei hat gerade mal ein bisschen Haut von der Fingerkuppe gefehlt. Da mache ich selbstverständlich die Fahrt, und die allermeisten KH-Ärzte spielen da auch mit und stellen den Schein aus. Wenn nicht, schreibe ich halt in Absprache mit der Leitstelle eine Fehlfahrt.

Gruß, Mr. Blaulicht