falscher Ansatz
Direkt Rettungsdienst und direkt Krankenhaus
diese derRTWsollzumDiensthabendenArztfahren scheiße bin ich so satt
ansonsten sind RTW Einsätze bei begründeten Notfällen immer durch die Kassen gedeckt
falscher Ansatz
Direkt Rettungsdienst und direkt Krankenhaus
diese derRTWsollzumDiensthabendenArztfahren scheiße bin ich so satt
ansonsten sind RTW Einsätze bei begründeten Notfällen immer durch die Kassen gedeckt
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ich fühle mit dir...Zitat von hannibal
Zudem kommt ja meist dazu, dass viele (grade bei San-Diensten) dann ihre Verwanten oder Freunde immer mit dem Privat-Auto ins KH oder zum Arzt fahren wollen... *kotz*
Ihr müsst immer bedenken: Wenn ihr einen sichtbar Kranken Menschen mit dem Privat-Auto transportiert... seid ihr dran, wenn er wärend der Fahrt kollabiert oder ähnliches...
Nicht umsonst, muss auch ein Qualifizierter Krankentransport durch geeignetes Personal besetzt werden...
MfG Fabsi
das Kolabieren ist mir noch egal
aber immer erst zum Diensthabenden Hausarzt und dann quer durch den Beritt zum KH
oder aber wenn der DH im KH seine Räumlichkeiten hat (Für Fabsi DRK SLS) mit den Pinguinen stundenlang diskutieren das das ein Pat für das KH ist
und das alles nachts um 3
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ihhh... nene... ich bin noch in Deutschland beim DRK ;-PZitat von hannibal
MfG Fabsi
Moin moin,
also, Fahrten zum ÄND mache ich auch nur in seltenen Ausnahmefällen. Dazu hat der nämlich ein Auto und kann zum Patienten fahren. Punkt.
Papiere vom Änd abholen, kommt überhaupt nicht in Frage. Nochmnals Punkt.
Zum Thema Krabkentransport im Privat-PKW.
Wenn ein völlig stabil wirkender Patient mit einer Bagatellverletzung zu mir als Sanitäter auf einem Dienst kommt, dann kann es evtl schon sein, dass ich ihn im Taxi, mit Privat-PKW der Freunde/Familie ins KH schicke. Beispiel Verstauchtes Handgelenk, kleinere Schnittverletzungen etc.
Es kann nämlich gut sein, dass die Krankenkasse die Erstattung ablehnt. Ich hatte diesen Fall schon ein paar Mal.
Sollte der Patient auf den qualifizierten Transport bestehen, schreibe ich nach Ankündigung und Aufklärung des Patienten eine Privatrechnung.
Die kann er dann bei seiner Krankenkasse einreichen. So ist es sein Problem.
Wenn jemand den Rettungsdienst ruft, obwohl nach kurzer Untersuchung feststeht, dass der Transport auch im Privatauto hätte durchgeführt werden können, gibt´s keine Rechnung, sondern ich schreibe eine Fehlfahrt. Da hatten wir neulich einen Fall: Ein Blinder hat sich in seinen Zeigefinger geschnitten. Alarmierung wegen subtotaler Amputation, dabei hat gerade mal ein bisschen Haut von der Fingerkuppe gefehlt. Da mache ich selbstverständlich die Fahrt, und die allermeisten KH-Ärzte spielen da auch mit und stellen den Schein aus. Wenn nicht, schreibe ich halt in Absprache mit der Leitstelle eine Fehlfahrt.
Gruß, Mr. Blaulicht
Wenn der sich nur den Finger verstaucht hat... sag ich nix...Zitat von Mr. Blaulicht
Aber ich hatte letzte Woche den Fall:
Vom Pferd gestürzt und vermutlich kurzzeitig nicht Ansprechbar...
Hatte bis zu unserem Eintreffen auch eine leichte Übelkeit...
Vermutlich aussenbänder gerissen an einem Fußgelenk... und Verletzung an einem Armgelenk...
Dann wollten die (was sie auch getan haben) "nach Hause in Krankenhaus" fahren... ^^
Das war ca. 170 km entfernt... und ich glaube nicht, dass die dort dann zum KH gefahren sind...
MfG Fabsi
JEDER niedergelassene Arzt, egal welcher Fachrichtung, ist zu Hausbesuchen verpflichtet. Also, entweder er kommt her oder man ruft eben den Rettungsdienst, der den Patienten dann ins Krankenhaus (und nirgends anders hin) fährt. Wer möchte kann ja noch die zuständige kassenärztliche Vereiningung über das Nichterscheinen ihres Mitglieds ingformieren.
Solche Fälle kommen bei uns auch desöfteren vor. Deshalb benutzen wir das Protokoll im Anhang. Da kann der Patient und ein Zeuge dann unterschreiben, daß er die Behandlung bzw den Transport verweigert, und daß man empfohlen hat, einen Arzt aufzusuchen.Zitat von Fabpicard
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