also ich hab vom F3 noch behalten und aufgeschrieben, das wenn es keine hoheitlichen Aufgaben sind und die Feuerwehr dann nicht zuständig ist, muss ein Werksvertrag abgeschlossen werden wenn die Feuerwehr tätig werden soll und es besteht kein Versicherungsschutz. Jetzt fragt mich bitte nicht für wen der nicht besteht. Ich war nicht so schlau das ich das genau aufgeschrieben hab. Ich meine aber das wir darüber gesprochen haben, das in den Werksvertrag aufgenommen werden sollte, das die Feuerwehr für evtl. auftretende Schäden nicht haftbar gemacht werden kann, solange kein grob fahrlässiges Handeln seitens der Feuerwehr an den Tag gelegt wird. So mein ich hatten die uns das erzählt.