Warum sollte das so sein? Ich denke mal, für Folgeschäden seit Ihr sehr wohl haftbar. Dazu seit Ihr ja versichert, oder?
Gruß, Mr. Blaulicht
Warum sollte das so sein? Ich denke mal, für Folgeschäden seit Ihr sehr wohl haftbar. Dazu seit Ihr ja versichert, oder?
Gruß, Mr. Blaulicht
Eigentlich bestand keine Gefahr für Menschen oder Sachwerte. Aber wir konnten den jungen Mann doch nicht einach so stehen lassen. Deshalb war meine Frage auch ob es Sinn macht im LF oder RW einen Vordruck liegen zu haben wo das Kennzeichen und der Fahrer eingetragen wird und ein kleiner Text z.B.: " Für Schäden am Fahrzeug die durch die Bergung entstehen kann die Feuerwehr ... nicht haftbar gemacht werden". Dieses Schreiben müsste der Fahrer des PKW dann unterschreiben. Gruß Daniel
Warumn konntet Ihr den nicht warten lassen? Hatte er eine Transplantationsniere im Auto?Zitat von 112-feuerwehr-112
Ich will euer Engagement nicht schlecht machen, es war sicherlich auch die schnellste Lösung und wir haben wieder einen zufriedenen Kunden aber war das wirklich eine Aufgabe für die Feuerwehr?
Oder für den Abschlepper um die Ecke, der das Geld zum Leben braucht?
Das ist das witzige:Zitat von 112-feuerwehr-112
Ihr seit haftbar, egal was der unterschreibt.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo,
bei uns wird das so gehandhabt, dass wir dann auf die Polizei warten und dem Verursacher vor den Polizisten als Zeugen mitteilen, dass wir für Schäden, die während des Vorgangs der Bergung auftreten können, nicht haftbar gemacht werden können. Wenn der Verursacher den Eindruck erweckt, dass er damit nicht einverstanden ist, dennoch ja sagt, dann haben wir das auch schon kurz auf dem Einsatzzettel fixiert und unterschreiben lassen.
Wie schon weiter oben geschrieben, lässt mich die Schiderung davon ausgehen, dass wir die Sache eher abgelehnt hätten, da das wohl auch ein Abschleppunternehmen machen kann, da vermutlich keine gefährdende Situation entstanden war (an dieser Stelle prophylaktisch Batterie abklappen und Fahrzeug auf Auslaufen von Flüssigkeiten überprüfen!).
Gruß,
Sebastian
Kann mir mal jemand erklräen, warum die Feuerwehr NICHT für Schäden, die durch sie verursacht worden sind, haftbargemacht werden kann?Zitat von DaRake
Wenn ich für Schäden nicht verantwortlich bin, will ich auch mal ein Auto aus dem Graben ziehn. ;-)
Gruß, Mr. Blaulicht
Naja, der Typ hat ja nich die 112 angerufen, sondern hat höflich im GH um Hilfe gebeten, genauso wie er wahrscheinlich auch einen vorbeifahrenden Bauern mit Traktor um hilfe gebeten hätte.Zitat von DaRake
Wüsste nich, warum man dann nein sagen sollte. Wenn was kaputt geht haftet die Versicherung. Welche das genau ist, sollte man evtl. im Vorfeld klären, aber noch mehr Bürokratie bedarfs dabei doch echt nich, oder?
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
also ich hab vom F3 noch behalten und aufgeschrieben, das wenn es keine hoheitlichen Aufgaben sind und die Feuerwehr dann nicht zuständig ist, muss ein Werksvertrag abgeschlossen werden wenn die Feuerwehr tätig werden soll und es besteht kein Versicherungsschutz. Jetzt fragt mich bitte nicht für wen der nicht besteht. Ich war nicht so schlau das ich das genau aufgeschrieben hab. Ich meine aber das wir darüber gesprochen haben, das in den Werksvertrag aufgenommen werden sollte, das die Feuerwehr für evtl. auftretende Schäden nicht haftbar gemacht werden kann, solange kein grob fahrlässiges Handeln seitens der Feuerwehr an den Tag gelegt wird. So mein ich hatten die uns das erzählt.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)