Hallo! Kurze Schilderung des Sachverhalts: Heute Vormittag waren wir zu viert bei uns im Gerätehaus. Plötzlich geht die Tür auf, ein Mann kommt rein und bittet uns seinen PKW, der bei glatter Straße in den Graben gerutscht war, rauszuziehen. Wir haben nicht lange überlegt.Leitstelle angerufen, Einsatznummer geben lassen, LF raus, PKW aus dem Graben gezogen. Jetzt meine Frage, was währe passiert wenn wir an dem PKW durch unsere Aktion weitere Schäden verursacht hätten ( was zum Glück nicht der Fall war). Gibt es da eventuell vorgefertigte Schreiben das der Fahrzeughalter die Feuerwehr für Schäden durch die Bergung nicht haftbar machen kann. Gruß Daniel