
 Zitat von 
Notfunk BaWü
					
				 
				Also ich sehe darin keine Probleme wenn die Frequenzen gespeichert  sind. DU kannst auch zu Hause einen Selbstbau TRX Betreiben. Und damit Du die Frequenzen nichht immer suchen musst, die Du stören könntest, 
gibt es da keine Bedenken von meiner Seite aus.
			
		 
	 
 Von deiner Seite aus :-)
Aber die deutschen Richter sehen das etwas anders...
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Leitsätze   
 
1.) Die Strafvorschrift des § 95 TKG entspricht dem aus Art. 103 Abs. 2 GG abgeleiteten Bestimmtheitsgebot. 
2.) Strafbares Abhören liegt dann vor, wenn der Empfänger Nachrichten eines Polizeifunks mithört, nachdem er eine ihm bereits als Polizeifunk bekannte Frequenz eingestellt oder aber beim Suchlauf den Sender als Polizeifunk erkannt und ihn auf dem Scanner fixiert hat. 
3.) Die Zuweisung bestimmter Frequenzen bzw. die CE-Kennzeichnung des Empfangsgeräts haben keinen Einfluß auf die Strafbarkeit des Abhörens von Nachrichten des Polizeifunks 
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Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 09.02.99 (4 St RR 7/99)
e.
				
			 
			
		 
			
			
			
				
					Geändert von Ebi (26.01.2007 um 14:26 Uhr)
				
				
			
			
			
				
			
			
				**Rede nicht zuviel. 
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge