Aktueller Stand:

Fahrzeuge mit EZ ab 01.10.2002:
BOS-Funkanlagen mit Produktionsdatum vor 01.10.2002 aber mit BOS-Prüfnummer dürfen eingebaut werden. Für alle anderen elektrischen / elektronischen Baugruppen und Unterbaugruppen, sowie BOS-Funkanlagen mit Produktionsdatum ab 01.10.2002 ist eine e-Kennzeichnung erforderlich.

Fahrzeuge mit EZ vor 01.10.2002:
Die KFZ-Richlinie findet hinsichtlich der e-Kennzeichnung der o.g. Baugruppen / Unterbaugruppen keine Anwendung.