
Zitat von
cockpit
Entsprechende Genehmigung liegt uns vor, wenn auch vom Innenministerium und nicht vom Fahrzeughersteller, welcher aber technisch nicht widersprochen hat.
Nur das Innenministerium (für uns die oberste Behörte) kann bzw. darf die e1-Richlinie außer Kraft setzen.
Versuch doch mal eine schriftliche Genehmigung für Dein Handy / Autoradio oder Laptop vom Fahrzeughersteller zu bekommen.
Auch ich würde nichts ausstellen.
Benutzung von Handy, Laptop (mit WLAN/Bluetooth) und anderen Funkanlagen im Fahrzeug incl. Grenzwerten für Sendeanlagen ist durch die Betriebsanleitung des Fahrzeugs geregelt, damit hat der Hersteller seine Pflicht getan und ist bei Garantiefragen und Gewährleistungsfragen aus dem Schneider - steht auch so in dem Schreiben aus Bayern.
Problem ist dann nicht die e1 Richtlinie, sondern die Vorgaben vom Fahrgestellhersteller, der sich aber entsprechend abgesichert hat.
Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...