Gut dann Erzähl ich mal aus meiner Erfahrung.
Unser Fahrzeughersteller hat sich auf Grund der e1-Richtlinie geweigert unser beigestelltes
FUG 8b (Baujahr 16xx) in dieses von Ihm beschaffte Fahrzeug einzubauen.
Und er hatte Recht.
Also nach e1 Richtlinie benötigt man die Genehmigung des Herstellers.
Ich hab damals die Fa. MB um diese Freigabe schriftlich gebeten.
Die Antwort war erstmal eine Frage:
Was ich denn überhaupt will bzw. was mein ich mit E1-Zulassung, so was haben Sie noch nie gehört?
Ich den Mitarbeiter erstmals aufgeklärt, worauf ich dann die Einbauanweisung für Funkgeräte bekam.
Hier ging’s um Kabelverlegung / Sendeleistung / Antennenanbringung usw.
Also nochmals nachgehackt, das ich die Genehmigung schriftlich bräuchte, dieses FUG 8b in dieses Fahrzeug einbauen zu dürfen (zu lassen).
Die Antwort war klar. Solche Genehmigung stellt MB Prinzipiell nicht aus.
Außerdem liegen keine Daten bzw. Messprotokolle des Funkgerätes vor.
Also ich mit dem ganzen Sch…hab mich dann an das Innenministerium gewendet,
mit dem Hinweis das der Fahrzeughersteller generell bzw. nie eine Genehmigung / Feigabe ausstellt,
aber der Gesetzestext dies bei unserer Konstellation verlangt.
Daraufhin habe ich ein allgemeines positives Schreiben erhalten welches die e1-Richtline in Bayern außer Kraft setzt.
Mit diesem Schreiben waren wir dann alle Glücklich, sogar der Fahrzeughersteller.
Auch der Prüfdienst wird wohl nicht dem Gesetzgeber widersprechen.
Also so einfach war’s dann doch nicht.
Übrigens unser Keisfunkwart hatte ein halbes Jahr vorher einen negativen Bescheid vom Innenministerium erhalten, nach dem Motto die e1-Richtline ist einzuhalten. Deshalb würde ich nach aktuellen Rechtslagen bzw. Rechtsauslegungen anfragen.
Gruß
cockpit