Zitat Zitat von ZickZack Beitrag anzeigen
Zählen Sondersignalanlagen eigentlich auch zu den "nicht sicherheitsrelevanten Funktionen"?
Die RTK4-SL von Hella hat nämlich auch keine e1-Prüfung.
Was "sicherheitsrelevant" i.S. der Vorschrift ist, steht im Anhang der KFZ-RiLi.

Natürlich hat die RTK4 keine e-Kennzeichnung. Die Produktion wurde eingestellt, bevor die KFZ-RiLi in der verschärften Form zum 01.10.2002 in Kraft trat.

Eine "e1-Prüfung" wird es i.Ü. niemals geben. Es handelt sich jeweils um die "e-Prüfung" und die "e-Kennzeichnung". Die Prüfungen haben in der gesamten EU identisch abzulaufen. So wirst Du beispielsweise auf einem Bedienteil der Fa. Motorola ein "e24" finden. Was lediglich bedeutet, dass die Prüfung in Irland durchgeführt wurde und die Kennzeichnung natürlich auf dem gesamten Gebiet der EU Gültigkeit hat. Siehe dazu Abschnitt 5.2 der Richtlinie der Kommission 2004/104/EG vom 14.10.2004:

"5.2 Das Genehmigungszeichen setzt sich zusammen aus einem Rechteck, in dem der kleine Buchstabe „e“, gefolgt von der Kennnummer des Mitgliedstaats, der die Typgenehmigung für das Bauteil erteilt hat, eingetragen ist:

1 für Deutschland
2 für Frankreich
3 für Italien
4 für die Niederlande
5 für Schweden
6 für Belgien
7 für Ungarn
8 für die Tschechische Republik
9 für Spanien
11 für das Vereinigte Königreich
12 für Österreich
13 für Luxemburg
17 für Finnland
18 für Dänemark
20 für Polen
21 für Portugal
23 für Griechenland
24 für Irland
26 für Slowenien
27 für die Slowakei
29 für Estland
32 für Lettland
36 für Litauen
49 für Zypern
50 für Malta,

einer in der Nähe des Rechtecks der „Grundgenehmigungsnummer“ nach Abschnitt 4 der im Anhang VII der Richtlinie 70/156/EWG angeführten Typgenehmigungsnummer, der die beiden Ziffern vorangestellt sind, die die laufende Nummer der letzten größeren technischen Änderung dieser Richtlinie angeben. Die laufende Nummer und die auf dem Bogen angegebene Bauartgenehmigungsnummer werden durch einen Zwischenraum getrennt. Im Rahmen dieser Richtlinie ist die laufende Nummer 03."