Ergebnis 1 bis 15 von 28

Thema: e1-Richtlinie zu EMV nachgebessert: Alte Geräte können wieder eingebaut werden

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    06.07.2004
    Beiträge
    125
    Zitat Zitat von tm112 Beitrag anzeigen
    Nun, es sind nicht immer nur die Händler. Die Kameraden in Thüringen haben bei der sog. "Landesabnahme" auch schon so manche Überraschung von Landesseite erlebt. Für mich i.Ü. auch nicht nachvollziehbar.
    Nicht nur die Kameraden in Thüringen haben da Probleme. Auch wir Hessen haben es nicht leicht. Wir sind momentan dabei ein neues Fahrzeug zu beschaffen bzw. es ist schon im Aufbau. Wir wollten auch in dieses neue Fahrzeug ein Teletron FuG 8b-1 mit Verweis auf auf die genannten PDF Dokumente verbauen lassen.
    Allerdings hat der Aufbauer dies verweigert und auf die fehlende e-Zulassung verwiesen. Als Begründung wurde angegeben, das er als Hersteller des Fahrzeuges die Einhaltung der entsprechenden EMV-Richtlinien bescheinigen muss. Dies könnte er aber nur wenn er nur Geräte mit e-Zulassung einbaut oder aber das komplette Fahrzeug einer EMV-Prüfung unterziehen würde. Die EMV-Prüfung würde aber mehr kosten als das ganze Fahrzeug.

    Weiterhin lehnt der Technische Prüdienst in Hessen die Abnahme von Fahrzeugen ab in denen ein FuG (oder andere Teile) ohne e-Zulassung verbaut sind oder der Hersteller die Einhaltung der EMV-Richtlinien nicht bescheinigt hat.
    Wir haben also in den sauren Apfel gebissen und ein Motorola FuG 8 mit Funktronic Commander Handapparat gekauft.

    Es gibt also wie bei so vielen Feuerwehr angelegenheiten keine Einheitliche Regelung in Deutschland, sondern jedes Land kocht sein eigenes Süppchen.

    gruß,
    Hetti

  2. #2
    Registriert seit
    09.04.2002
    Beiträge
    1.658
    Moin!

    Ich grab mal im Archiv...

    Wie siehts denn damit aus? ISt die verschärfte Regelung jetzt komplett wieder aufgehoben worden. Darf wieder alles "Alte" verbaut werden? Gibt es da noch irgendwo einen schriftlichen Verweis, der aktuell ist?

    Gruß
    Gerrit Peters
    ______________________________

  3. #3
    Registriert seit
    18.06.2004
    Beiträge
    822
    Lieber Gerrit,

    Das Thema ist umfangreich. Deshalb sind die Richtlinien dick.
    Um was geht es konkret?

    TM
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  4. #4
    Registriert seit
    09.04.2002
    Beiträge
    1.658
    Zitat Zitat von tm112 Beitrag anzeigen
    Lieber Gerrit,

    Das Thema ist umfangreich. Deshalb sind die Richtlinien dick.
    Um was geht es konkret?

    TM
    Konkret gehts darum ob alte FuGs (z.B Bosch KF 802) und alte SoSi wieder verbaut werden dürfen!?!?
    Gerrit Peters
    ______________________________

  5. #5
    Registriert seit
    18.06.2004
    Beiträge
    822
    Aktueller Stand:

    Fahrzeuge mit EZ ab 01.10.2002:
    BOS-Funkanlagen mit Produktionsdatum vor 01.10.2002 aber mit BOS-Prüfnummer dürfen eingebaut werden. Für alle anderen elektrischen / elektronischen Baugruppen und Unterbaugruppen, sowie BOS-Funkanlagen mit Produktionsdatum ab 01.10.2002 ist eine e-Kennzeichnung erforderlich.

    Fahrzeuge mit EZ vor 01.10.2002:
    Die KFZ-Richlinie findet hinsichtlich der e-Kennzeichnung der o.g. Baugruppen / Unterbaugruppen keine Anwendung.
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  6. #6
    Registriert seit
    09.04.2002
    Beiträge
    1.658
    Ok, das hört sich gut an. Hast du das evtl. schriftlich? Geht um ein Problem beim Einbau in ein Neufahrzeug. Da kennt jemand den aktuellen Stand nicht und meint alte Geräte dürften generell nicht mehr eingebaut werden...

    Unter BOS Prüfnummer verstehe ich die FTZ / ZZF / BZT Nr.?
    siehe hier: http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digi...funkgeräte.pdf
    Gerrit Peters
    ______________________________

  7. #7
    Registriert seit
    18.06.2004
    Beiträge
    822
    Servus Gerrit,

    Schau mal. Das geistert hier auch irgendwo im Forum rum.

    BOS-Prüfnummer - Kleiner Tipp. Schau Dir bitte mal den Titel der Spalte 5 des von Dir zitierten Schriftstücks an ...
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    Geändert von tm112 (14.01.2011 um 01:57 Uhr)
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  8. #8
    Registriert seit
    17.06.2006
    Beiträge
    565
    Die e1-Richtlinie findet keine Anwendung. Vorraussetzung ist die TR-BOS Zulassung.
    Stand dieser Aussage ca. 2 Jahre
    Diese Aussage hab ich schriftlich von meinem zuständigen Innenministerium.

    Also egal was hier geschrieben wird, es hat keine Rechtsbindung.
    Mein Vorschlag:
    Wende Dich an Dein zuständiges Innenministerium.
    Dieses sollte natürlich Zeitnah mit dem Einbau erfolgen, da sich die Gesetzeslage ständig ändert.

    Gruß
    Cockpit

  9. #9
    Registriert seit
    06.07.2004
    Beiträge
    125
    Zitat Zitat von cockpit Beitrag anzeigen
    Die e1-Richtlinie findet keine Anwendung. Vorraussetzung ist die TR-BOS Zulassung.
    Stand dieser Aussage ca. 2 Jahre
    Diese Aussage hab ich schriftlich von meinem zuständigen Innenministerium.
    Wenn´s doch so einfach wäre :-(
    Ich kann aus leidvoller Erfahrung sagen, das es alles andere als einfach ist ein "altes" FuG8b-1 in ein Neufahrzeug eingebaut zu bekommen.
    Wir sind aktuell in der Beschaffung eines neuen HLF. Der Aufbauhersteller (bei uns auch GU) weigert sich von uns beigestellte Geräte ohne e-Zulassung einzubauen. Wenn wir ihn zum Einbau gezwungen hätten, hätte er die Gewährleistung auf einen Großteil der Aufbauelektrik verweigert.

    Weiterhin gibt es bei uns (Hessen) noch den Technischen Prüfdienst, durch den Fahrzeuge (die mit Landeszuschuss beschafft wurden) abgenommen werden müssen. Der Prüfdienst will auf den FuG zwar keine e-Kennzeichnung sehen, aber ein CE Zeichen. Und das ist bei alten FuG auch nur seltenst vorhanden (frühestens ab Baujahr 1985).

    gruß,
    Hetti

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •