Zitat Zitat von cockpit Beitrag anzeigen
Die e1-Richtlinie findet keine Anwendung. Vorraussetzung ist die TR-BOS Zulassung.
Stand dieser Aussage ca. 2 Jahre
Diese Aussage hab ich schriftlich von meinem zuständigen Innenministerium.
Wenn´s doch so einfach wäre :-(
Ich kann aus leidvoller Erfahrung sagen, das es alles andere als einfach ist ein "altes" FuG8b-1 in ein Neufahrzeug eingebaut zu bekommen.
Wir sind aktuell in der Beschaffung eines neuen HLF. Der Aufbauhersteller (bei uns auch GU) weigert sich von uns beigestellte Geräte ohne e-Zulassung einzubauen. Wenn wir ihn zum Einbau gezwungen hätten, hätte er die Gewährleistung auf einen Großteil der Aufbauelektrik verweigert.

Weiterhin gibt es bei uns (Hessen) noch den Technischen Prüfdienst, durch den Fahrzeuge (die mit Landeszuschuss beschafft wurden) abgenommen werden müssen. Der Prüfdienst will auf den FuG zwar keine e-Kennzeichnung sehen, aber ein CE Zeichen. Und das ist bei alten FuG auch nur seltenst vorhanden (frühestens ab Baujahr 1985).

gruß,
Hetti