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Thema: Wie denkt ihr darüber nach

  1. #1
    Kanalratz Gast

    Wie denkt ihr darüber nach

    Hallo zusammen.
    Mich würde mal eure Meinung zu dem folgenden Fall interessieren:

    Eine Bereitschaft hat mehrere FME's. Einige Mitglieder haben aber extrem schlechten Empfang. Die Bereitschaft entschließt sich dazu eine SMS-Zusatzalarmierung durchzuführen. Die Kreisbereitschaftsleitung weiß über diese Sache auch bescheid. Der Bereitschaftsleiter stellt hierzu seinen Privaten Internetzugang und seinen PC zur Verfügung. Es wird ein Scanner und eine Auswerteprogramm angeschafft. Alle anfallenden Kosten für die SMS-Alarmieungen übernimmt ein Mitglied der Bereitschaft.
    Jetzt steht eines Tages die Polizei bei dem Bereitschaftsleiter vor der Türe und beschlagnahmt mit Durchsuchungsbefehl den Scanner und den PC. Als Grund der Durchsuchung wird folgendes Genannt: Störung von Fernmeldeanlagen, Verstoß gegen das Abhörverbot und Geheimhaltungsverbot.
    Wie ist eure Meinung: Hat sich dieser Bereitschaftsleiter strafbar gemacht. Wie gesagt, wurde die Auswertung zu dienstlichen Zwecken durchgeführt.

    Freue mich auf eure Antworten und Meinungen.

  2. #2
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    331
    Wie hier zu lesen, wurde offensichtlich auf Grund der StPO durchsucht und beschlagnahmt. Demnach lag zumindest der Verdacht einer Straftat vor, welcher nach auffinden, beschlagnahmen und auswerten des Scanners, des PC's und Daten möglicherweise bestätigt wird. Ob der dienstliche Zweck dieses Mittel heiligt, werden Staatsanwalt und möglicherweise der Richter entscheiden. Bin ich mal gespannt...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  3. #3
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    Hi,
    also- naja gut gemeint war´s ja. Allerdings auch eben ILLEGAL - Gesetz ist halt Gesetz. Der Kanckpunkt ist halt der Scanner und das Auswerterprogramm - keine Zulassung. Hättet ihr statt des Scanners und AW Programm einen FME hingestellt - wäre alles rechtlich i.O. gewesen.
    Vielleicht hätte man auf der Sache einfach mal ein bisschen "den Deckel" drauf lassen sollen - dann wär zu 99% auch nix passiert.
    Welcher LK? Bundesland? Kreisverband?

    Gruß
    Michi

    Und wenn ich mir nicht mehr helfen kann, dann schließ ich Plus an Minus an.

    http://www.ugsanel-erh.de

  4. #4
    Kanalratz Gast
    Hallo.

    Bundesland ist Bayern. Näher möchte ich im Moment nicht eingehen, da ja die Ermittlungen noch laufen.

  5. #5
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    198
    Unverhältnismäßige Bastellösung aus meiner Sicht.
    Da kann sich die HiOrg besser bei http://www.groupalarm.de/ o.ä. anmelden und bekommt ein vernünftiges System aufgesetzt.

  6. #6
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    Die auswertung erfolgte aber mit einem Scanner. Und ein Scanner ist ein Gerät was laut TR-BOS kein zulässiges BOS-Gerät ist.

    Und der BOS-Funk darf auch nur zu dienstlichen Zwecke abgehört werden.
    Und da der Bereitschaftsleiter wenn er zu hause ist, nicht im Dienst ist darf er auch kein BOS-Funk abhöhren.

    Ist halt bei euch dumm gelaufen. Irgendeiner muß ihn ja angeschwärzt haben, sonst währe das ja nicht rausgekommen.

    Blinky

  7. #7
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    Zitat Zitat von Kanalratz
    Hallo.

    Bundesland ist Bayern. Näher möchte ich im Moment nicht eingehen, da ja die Ermittlungen noch laufen.
    Ja ne, is klar. Halt uns doch bitte mal auf dem laufenden.

    Gruß
    michi

    Und wenn ich mir nicht mehr helfen kann, dann schließ ich Plus an Minus an.

    http://www.ugsanel-erh.de

  8. #8
    Kanalratz Gast
    Der Scanner wurde durch die Bereitschaft beschafft. Der Bereitschaftsleiter hat halt um Kosten einzusparen seinen PC uns seinen Internetzugang zur Verfügung gestellt. Die Sache mit der Störung macht nicht nur dich Stutzig. Es gab nur einen Scanner der mit einem Kabel mit dem PC verbunden war. Nicht mehr und nicht weniger.

  9. #9
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    5.256
    Wieso weßhalb warum es zur Durchsuchung kam, ist doch völlig egal.
    Fakt ist, es ist und bleibt verboten mit nem Scanner Funk mitzulauschen, auch wenns nur ein PC macht.
    Und nur wenns ein berichtigter der BOS macht wird es noch lang nicht legaler.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    2.363
    Hallo!

    Mal davon abgesehen, das es ein Verstoß gegen bestehendes Recht war, woher wusste den die Ermittelnde Behörde über diese Vorgehensweise?

    Der Tatvorwurf lautet gemäß Ermittlungsverfahren;" Störung von Fernmeldeanlagen...", das wird zunächst einmal so betitelt, das verschafft den Zugang zur Wohnung. Ob es dann hinterher auch so war, ermittelt i.d.Regel die Kriminalpolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft ( es handelt sich hierbei um eine Straftat ).

    Sollte sich hiebrei heraus zeigen, das die Auswertung und Alarmierung per SMS von Seiten der Kreisbereitschaftsleitung bestätigt wird, und man der StA zuarbeitet, d.h. die Tatvorwürfe einräumt ggf. den Betrieb zukünftig einstellt, könnte das gesamte Verfahren bzw. mit einer Geldstrafe gegen den Betreiber der Anlage eingestellt werden.

    Also, abwarten und sich keine Horrorvorstellungen machen...das wird schon wieder!

    Aber dennoch gilt für alle anderen, Finger weg von Scannern, Funkgeräten oder FME´s und Bastellösungen zuhause sowie im Feuerwehrhaus oder sonstwo in der HiOrG-Unterkunft !!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  11. #11
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    2.332
    wie gesagt die schießen schnell und was am ende rauskommt is ne andere sache

    einige fragen hab ich
    wie hat die justiz davon erfahren? spätestens wenn der anwalt eingeschaltet ist und der akteneinsicht hat.

    wieviele alarmierungen habt ihr in der regel und wenn ja welcher art?

  12. #12
    Kanalratz Gast
    Also:

    Wie die Justiz davon erfahren hat, weiß der BL auch NOCH nicht. Die ganze Sache wurde nun an einen Fachanwalt für Telekommuniaktion übergeben und dieser erhält ja dann Akteneinsicht.
    Die Alarmierungen sind halt SEG-Alarmierungen und wöchentliche Probealarme.

  13. #13
    Kanalratz Gast
    So. Es gibt wieder Info's.

    Der Bl hat seinen PC wieder. (2 Wochen nach dessen Vernehmung hat er ihn wieder bekommen). Dieser wurde (nach Prüfung durch einen Fachmann) kein einziges mal in der beschlagnahmten Zeit eigeschaltet.
    Der Scanner bleibt aber laut Aussage der Polizei weiter beschlagnahmt und geht an die Staatsanwaltschaft. Der Anwalt des Bl hat mit dem Staatsanwalt gesprochen und dieser Meinte er werde sich die Sache mal durch den Kopf gehen lassen, ob er (er wusste bis zur Aussage des BL nicht, dass es Dienstlich war) überhaupt was machen werde, da es Dienstlich war.

    Gruß

    Kanalratz

  14. #14
    Registriert seit
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    2.332
    alles wird gut wie gesagt
    hatte mal einen ähnlichen fall.
    woher kam der tip?

  15. #15
    Kanalratz Gast
    Weiß ich auch nicht.
    Soll aber angeblich eine Eigenermittlung der KriPo Abtl. Internetkriminalität gewesen sein. Aber wie gesagt. Genaues weiß ich auch nicht. Ich persönlich würde es extrem Sch... finden, wenn der Bl eine auf den Sack bekommen würde. Schließlich hat er nur versucht den Dienstbetrieb zu erleichter und hat ja letzendlich keiner Fliege etwas zu leide getan. (Ist meine persönliche Meinung) Alleine die Zeit bis jetzt, zeigt doch aber schon auf, welche Priorität der ganzen Sache seitens der Staatsanwaltschaft gegeben wird.

    Gruß

    Kanalratz

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