Hallo zusammen.
Mich würde mal eure Meinung zu dem folgenden Fall interessieren:
Eine Bereitschaft hat mehrere FME's. Einige Mitglieder haben aber extrem schlechten Empfang. Die Bereitschaft entschließt sich dazu eine SMS-Zusatzalarmierung durchzuführen. Die Kreisbereitschaftsleitung weiß über diese Sache auch bescheid. Der Bereitschaftsleiter stellt hierzu seinen Privaten Internetzugang und seinen PC zur Verfügung. Es wird ein Scanner und eine Auswerteprogramm angeschafft. Alle anfallenden Kosten für die SMS-Alarmieungen übernimmt ein Mitglied der Bereitschaft.
Jetzt steht eines Tages die Polizei bei dem Bereitschaftsleiter vor der Türe und beschlagnahmt mit Durchsuchungsbefehl den Scanner und den PC. Als Grund der Durchsuchung wird folgendes Genannt: Störung von Fernmeldeanlagen, Verstoß gegen das Abhörverbot und Geheimhaltungsverbot.
Wie ist eure Meinung: Hat sich dieser Bereitschaftsleiter strafbar gemacht. Wie gesagt, wurde die Auswertung zu dienstlichen Zwecken durchgeführt.
Freue mich auf eure Antworten und Meinungen.