Hallo!

Mal davon abgesehen, das es ein Verstoß gegen bestehendes Recht war, woher wusste den die Ermittelnde Behörde über diese Vorgehensweise?

Der Tatvorwurf lautet gemäß Ermittlungsverfahren;" Störung von Fernmeldeanlagen...", das wird zunächst einmal so betitelt, das verschafft den Zugang zur Wohnung. Ob es dann hinterher auch so war, ermittelt i.d.Regel die Kriminalpolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft ( es handelt sich hierbei um eine Straftat ).

Sollte sich hiebrei heraus zeigen, das die Auswertung und Alarmierung per SMS von Seiten der Kreisbereitschaftsleitung bestätigt wird, und man der StA zuarbeitet, d.h. die Tatvorwürfe einräumt ggf. den Betrieb zukünftig einstellt, könnte das gesamte Verfahren bzw. mit einer Geldstrafe gegen den Betreiber der Anlage eingestellt werden.

Also, abwarten und sich keine Horrorvorstellungen machen...das wird schon wieder!

Aber dennoch gilt für alle anderen, Finger weg von Scannern, Funkgeräten oder FME´s und Bastellösungen zuhause sowie im Feuerwehrhaus oder sonstwo in der HiOrG-Unterkunft !!

MfG