Die auswertung erfolgte aber mit einem Scanner. Und ein Scanner ist ein Gerät was laut TR-BOS kein zulässiges BOS-Gerät ist.
Und der BOS-Funk darf auch nur zu dienstlichen Zwecke abgehört werden.
Und da der Bereitschaftsleiter wenn er zu hause ist, nicht im Dienst ist darf er auch kein BOS-Funk abhöhren.
Ist halt bei euch dumm gelaufen. Irgendeiner muß ihn ja angeschwärzt haben, sonst währe das ja nicht rausgekommen.
Blinky