Wie hier zu lesen, wurde offensichtlich auf Grund der StPO durchsucht und beschlagnahmt. Demnach lag zumindest der Verdacht einer Straftat vor, welcher nach auffinden, beschlagnahmen und auswerten des Scanners, des PC's und Daten möglicherweise bestätigt wird. Ob der dienstliche Zweck dieses Mittel heiligt, werden Staatsanwalt und möglicherweise der Richter entscheiden. Bin ich mal gespannt...




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