Wieso weßhalb warum es zur Durchsuchung kam, ist doch völlig egal.
Fakt ist, es ist und bleibt verboten mit nem Scanner Funk mitzulauschen, auch wenns nur ein PC macht.
Und nur wenns ein berichtigter der BOS macht wird es noch lang nicht legaler.
Wieso weßhalb warum es zur Durchsuchung kam, ist doch völlig egal.
Fakt ist, es ist und bleibt verboten mit nem Scanner Funk mitzulauschen, auch wenns nur ein PC macht.
Und nur wenns ein berichtigter der BOS macht wird es noch lang nicht legaler.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo!
Mal davon abgesehen, das es ein Verstoß gegen bestehendes Recht war, woher wusste den die Ermittelnde Behörde über diese Vorgehensweise?
Der Tatvorwurf lautet gemäß Ermittlungsverfahren;" Störung von Fernmeldeanlagen...", das wird zunächst einmal so betitelt, das verschafft den Zugang zur Wohnung. Ob es dann hinterher auch so war, ermittelt i.d.Regel die Kriminalpolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft ( es handelt sich hierbei um eine Straftat ).
Sollte sich hiebrei heraus zeigen, das die Auswertung und Alarmierung per SMS von Seiten der Kreisbereitschaftsleitung bestätigt wird, und man der StA zuarbeitet, d.h. die Tatvorwürfe einräumt ggf. den Betrieb zukünftig einstellt, könnte das gesamte Verfahren bzw. mit einer Geldstrafe gegen den Betreiber der Anlage eingestellt werden.
Also, abwarten und sich keine Horrorvorstellungen machen...das wird schon wieder!
Aber dennoch gilt für alle anderen, Finger weg von Scannern, Funkgeräten oder FME´s und Bastellösungen zuhause sowie im Feuerwehrhaus oder sonstwo in der HiOrG-Unterkunft !!
MfG
I believe on Digitalfunk
wie gesagt die schießen schnell und was am ende rauskommt is ne andere sache
einige fragen hab ich
wie hat die justiz davon erfahren? spätestens wenn der anwalt eingeschaltet ist und der akteneinsicht hat.
wieviele alarmierungen habt ihr in der regel und wenn ja welcher art?
Also:
Wie die Justiz davon erfahren hat, weiß der BL auch NOCH nicht. Die ganze Sache wurde nun an einen Fachanwalt für Telekommuniaktion übergeben und dieser erhält ja dann Akteneinsicht.
Die Alarmierungen sind halt SEG-Alarmierungen und wöchentliche Probealarme.
So. Es gibt wieder Info's.
Der Bl hat seinen PC wieder. (2 Wochen nach dessen Vernehmung hat er ihn wieder bekommen). Dieser wurde (nach Prüfung durch einen Fachmann) kein einziges mal in der beschlagnahmten Zeit eigeschaltet.
Der Scanner bleibt aber laut Aussage der Polizei weiter beschlagnahmt und geht an die Staatsanwaltschaft. Der Anwalt des Bl hat mit dem Staatsanwalt gesprochen und dieser Meinte er werde sich die Sache mal durch den Kopf gehen lassen, ob er (er wusste bis zur Aussage des BL nicht, dass es Dienstlich war) überhaupt was machen werde, da es Dienstlich war.
Gruß
Kanalratz
alles wird gut wie gesagt
hatte mal einen ähnlichen fall.
woher kam der tip?
Weiß ich auch nicht.
Soll aber angeblich eine Eigenermittlung der KriPo Abtl. Internetkriminalität gewesen sein. Aber wie gesagt. Genaues weiß ich auch nicht. Ich persönlich würde es extrem Sch... finden, wenn der Bl eine auf den Sack bekommen würde. Schließlich hat er nur versucht den Dienstbetrieb zu erleichter und hat ja letzendlich keiner Fliege etwas zu leide getan. (Ist meine persönliche Meinung) Alleine die Zeit bis jetzt, zeigt doch aber schon auf, welche Priorität der ganzen Sache seitens der Staatsanwaltschaft gegeben wird.
Gruß
Kanalratz
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)