Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: BOS-Funk in der DLRG

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    30.11.2006
    Beiträge
    383
    Also ich kenne es nur so, das die DLRG fester Bestandteil in der BOS ist. Bei uns in der Ecke mit dem Funkrufnamen Pelikan im 4 Meter Bereich. Generell ist es so, das diese über 2 Meter kommunizieren und auch alarmiert werden.

    Die Wachen an den Seen die wir im Sauerland nun mal grade viel haben sind in den Sommermonaten immer besetzt und haben wie gesagt durch ein 4 Meter Gerät (meines wissens nach ein FuG 8b) immer Kontakt zur LST falls es zu einem Notfall kommen sollte ...

    Fazit: Im zwei Meter Bereich Betriebsfunk, aber mit der Möglichkeit über die Rettungswache über ein vier Meter Gerät die LST zu kontaktieren.

  2. #2
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Die DLRG Gliederungen erhalten eine BOS-Genehmigung wenn sie in der Lage sind in der örtlichen Gefahrenabwehr oder KatS mitzuwirken und dieses auch offiziell tun. Einfach sagen wir wollen ist da nicht...

    Aber wie das genau aussieht und welche Vorraussetzungen da vorliegen müssen, da kann die die verantwortliche Stelle innerhalb deiner Org sicherlich genauer Auskunft geben. (Beim Kreis- oder Landesverband gibt es sicherlich eine kundige Person).

    Die Möglichkeit BOS und DLRG Kanäle gemeinsam zu Prggen gibt es bei vielen BOS Geräten (TP9, TP10, GP360-11b, GP900, TK290). Allerdings verlieren diese Geräte damit die BOS Zulassung und dürften im BOS-Bereich nicht mehr benutzt werden. Ausnahmen sind möglich, erfordern aber ausdrücklich eine Sondergenehmigung!!!

    Ebendso gilt das Umgekehrt. Auf den neueren Betriebsfunkgeräten ab GP300 aufwärts ist der gemeinsame Betrieb im DLRG und BOS Bereich eigendlich problemlos möglich. ABER AUCH HIER GILT:
    Es ist nicht Zulässig!!! Ausnahme nur mit zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde (bei der DLRG das jeweilige LMI!)

    Gruß
    Carsten

  3. #3
    Registriert seit
    10.02.2002
    Beiträge
    182
    Hallo,

    wie bereits geschrieben, ist ein Betrieb eines Betriebsfunkgerätes (GP-300) auf BOS-Frequenzen grundsätzlich nicht zuslässig.

    Für den praktischen Einsatz wäre es auch äußerst unpraktisch.

    Beispiel:
    Eure Gliederung verfügt über 1 Fahrzeug und 1 Boot, die beide ausschließlich mit Betriebsfunk ausgestattet sind (DLRG-Standard). Zusätzlich unterhaltet Ihr eine Feststation mit Betriebsfunk und einem 4m-Gerät (oft so anzutreffen). Wenn Ihr jetzt BOS-Frequenzen in die 2m-Geräte programmiert, dann macht das nur sinn, wenn jede Einheit auch umgerüstet wird, und wenn alle im Einsatzfall einen Kanalwechsel durchführen. Das führt leider oft ins Chaos.

    Vorschlag: Kauft 1-n zugelassene BOS-HfGs und stattet Eure Führungskraft (Wachleiter / KatS-Unterführer) damit aus. Dieser kann dann Kontakt zum Einsatzleiter halten und der Einsatz läuft ganz "normal" über Betriebsfunk. Gerade der 2m-BOS-Einsatzstellenfunk ist regelmäßig überlastet. Da sollten sich wirklich nur die entsprechenden Führungskräfte austauschen....
    ***keine Signatur***

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •