Hallo,
Die DLRG Gliederungen erhalten eine BOS-Genehmigung wenn sie in der Lage sind in der örtlichen Gefahrenabwehr oder KatS mitzuwirken und dieses auch offiziell tun. Einfach sagen wir wollen ist da nicht...
Aber wie das genau aussieht und welche Vorraussetzungen da vorliegen müssen, da kann die die verantwortliche Stelle innerhalb deiner Org sicherlich genauer Auskunft geben. (Beim Kreis- oder Landesverband gibt es sicherlich eine kundige Person).
Die Möglichkeit BOS und DLRG Kanäle gemeinsam zu Prggen gibt es bei vielen BOS Geräten (TP9, TP10, GP360-11b, GP900, TK290). Allerdings verlieren diese Geräte damit die BOS Zulassung und dürften im BOS-Bereich nicht mehr benutzt werden. Ausnahmen sind möglich, erfordern aber ausdrücklich eine Sondergenehmigung!!!
Ebendso gilt das Umgekehrt. Auf den neueren Betriebsfunkgeräten ab GP300 aufwärts ist der gemeinsame Betrieb im DLRG und BOS Bereich eigendlich problemlos möglich. ABER AUCH HIER GILT:
Es ist nicht Zulässig!!! Ausnahme nur mit zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde (bei der DLRG das jeweilige LMI!)
Gruß
Carsten