Jein... es gibt ja noch die Unterscheidung "für den Straßenverkehr zugelassene Leuchtmittel" (z.B. das E1 (oder wars E2?) Kennzeichen auf einer RLK (gelb oder blau ist egal) oder "Erlaubnis der Benutzung eines Gelb/Blaulichts" (Gelblicht im Stand bei Panne oder Unfall grundsätzlich nicht verboten, aber im Rollen nur in berechtigten Fällen)Zitat von Alex22
Wenn ein Magnet-RKL blau mit E1 Kennzeichen (wenn dann doch bitte darauf achten... dann hat man auch ein Qualitätsprodukt das auch funktioniert und nicht bei 110km/h wegfliegt... alles unter 70€ hat höchstwahrscheinlich keins!) verwendet wird, dann ist es zumindest kein "unzugelassenes Leuchtmittel" sondern lediglich (wenn man so sagen kann) "mißbrauch von Leuchtzeichen"... (fragt sich nur was schwerer wiegt)...
Ich hatte mal vor vielen Jahren beim ADAC Anwalt angefragt, was einem blüht wenn man ohne Erlaubnis fahrend mit gelbem Magnet-RKL erwischt wird... antwort: 10 EUR Verwarnung... Strenggenommen dürfte es ja beim Blau-RKL nicht anders sein oder?
Das soll jetzt keine Aufforderung sein, daß jetz alle blaue RKLs benutzen, nur weils vielleicht juristisch kein schweres Vergehen ist... Ohne Horn nützt es reichlich wenig, was das "platzmachen" angeht, im Gegenteil, die meisten sehen es erst wenns zu spät ist und reagieren dann oft falsch und behindern erst recht... Ich sehe meinen gelben Dachaufsetzer eigentlich gar nicht als "Platzmacher", sondern eher als Erkennbarmachung für Zuschauer, warum ich evtl. leichtere Regelverstöße begehe und es eilig zu haben scheine, damit nicht jeder nur denkt "wasn arschloch, dem zeig ichs" o.ä.




				
				
				
					
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